
Berlin, 02.10.2026 (JPD) – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor zusätzlichen bürokratischen Strukturen bei der geplanten Neuregelung des Berufsrechts für Insolvenzverwalter. Eine eigene Kammer mit Pflichtmitgliedschaft sei unnötig, teilte der Verband mit. Stattdessen fordert er ein bundeseinheitliches elektronisches Verzeichnis der Insolvenzverwalter.
Das Bundesjustizministerium plant einen Rechtsrahmen für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger. Nach Auffassung des DAV bestehen bereits weitreichende berufsrechtliche Kontrollmechanismen. Einer 2020 im Auftrag der DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung erstellten Studie zufolge verfügen rund 95 Prozent der Insolvenzverwalter über eine Zulassung als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Der Verband kritisiert zudem mögliche hohe Zugangshürden wie eine verlängerte Regelausbildung, zusätzliche Prüfungen sowie die Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Solche Anforderungen könnten qualifizierten Nachwuchs von einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter abhalten.
Verbesserungsbedarf sieht der DAV dagegen bei der Transparenz der gerichtlichen Vorauswahllisten. Ein zentrales digitales Register mit nachvollziehbaren Kriterien für Aufnahme und Streichung könne nach Ansicht des Verbands die Auswahl durch Gerichte und Gläubiger erleichtern.
Ein solches Register könnte nach Vorstellung des DAV bei einer bereits bestehenden berufsständischen Organisation angesiedelt werden.





