
Berlin, 16. Juli 2026 (JPD). Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben einen gemeinsamen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Vorgesehen sind eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern, neue Datenanalyseverfahren sowie schärfere Sanktionen.
Beim Zoll soll ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität entstehen. Dort sollen Steuerfahnder der Länder und Finanzermittler des Bundes Verfahren koordinieren und Erkenntnisse austauschen. Zudem sollen die Ermittlungsbefugnisse des Bundes erweitert werden.
KI-Analysen und höhere Strafen
Ein neues Datenanalysezentrum soll Steuerdaten auf einer zentralen Plattform zusammenführen. Mithilfe künstlicher Intelligenz sollen verdächtige Muster und Betrugsrisiken schneller erkannt werden. Geplant sind außerdem ein Umsatzsteuermeldesystem, eine Registrierkassenpflicht und längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege.
Für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität soll der Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe steigen. Schwere Steuerstraftaten könnten künftig als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr eingestuft werden. Eine Erledigung durch Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wäre dann ausgeschlossen.
Auch Geldbußen gegen Unternehmen sollen erhöht und die Möglichkeiten zur Abschöpfung illegal erworbenen Vermögens ausgeweitet werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer bisherigen Form soll abgeschafft werden.
Darüber hinaus wollen die Ministerien die Europäische Staatsanwaltschaft stärken, den Schutz von Hinweisgebern ausbauen und Sanktionen gegen Unternehmen wegen schwerer Steuerstraftaten transparenter machen. Für die Umsetzung der Vorhaben sind teilweise gesetzliche Änderungen erforderlich.






