Brandenburg will Schutz vor häuslicher Gewalt ausbauen

Potsdam, 1. September 2026 (JPD). Brandenburg will nach den jüngsten Tötungsdelikten an Frauen in Hohen Neuendorf, Neu-Gosen und Erkner den Kampf gegen häusliche Gewalt verstärken. Justizminister Dr. Benjamin Grimm kündigte einen weiteren Ausbau von Prävention, Hochrisikomanagement, Täterarbeit und Opferschutz an. Die konkreten Hintergründe der einzelnen Taten müssten zunächst durch die Staatsanwaltschaften aufgeklärt werden.

„Ich weigere mich, häusliche Gewalt und Femizide als neues Normal zu akzeptieren“, erklärte Grimm. Es müsse alles getan werden, um einer solchen Entwicklung entgegenzutreten. Neben präventiven Maßnahmen sprach sich der Minister auch für gesetzliche Verschärfungen aus.

In Brandenburg wurden im vergangenen Jahr 6.434 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Gegenüber 2021 entspricht dies nach Angaben des Justizministeriums einem Anstieg um 9,3 Prozent. Im Vergleich zu 2024 gingen die Fallzahlen zwar um 5,2 Prozent zurück, lagen aber weiterhin deutlich über dem Niveau von 2021.

Hochrisikofälle sollen früher erkannt werden

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau eines ressortübergreifenden Hochrisikomanagements. Fälle, in denen eine besonders hohe Gefahr schwerer oder tödlicher Gewalt besteht, sollen dadurch möglichst früh erkannt werden.

Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugendämter und Fachberatungsstellen sollen Gefährdungslagen gemeinsam bewerten und enger zusammenarbeiten. Vorgesehen ist auch die Entwicklung eines gemeinsamen Leitfadens.

Grimm begrüßte zudem bereits erfolgte und geplante Gesetzesänderungen auf Bundesebene, darunter erweiterte Möglichkeiten für den Einsatz elektronischer Fußfesseln. Weiteren Handlungsbedarf sieht er bei vorsätzlichen Tötungsdelikten. Geschlechtsbezogene Tatmotive sollten nach seiner Auffassung klarer erfasst und gesetzlich präzisiert werden.

Neue Fortbildungsreihe für Staatsanwaltschaften

Am Dienstag startet zudem eine neue Fortbildungs- und Sensibilisierungskampagne für die Staatsanwaltschaften des Landes. Gemeinsam mit Opferhilfe e.V. und der Fachstelle Gewaltprävention soll vermittelt werden, wie Täterarbeit dazu beitragen kann, Gewaltverhalten zu erkennen und erneuten Taten entgegenzuwirken.

Die Veranstaltungsreihe mit dem Titel „Zwischen Verantwortung und Schutz: TäterInnenarbeit und Opferberatung – Ansatzpunkte und Weisungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt“ soll bei sämtlichen Staatsanwaltschaften Brandenburgs durchgeführt werden.

Bereits zuvor wurden Staatsanwälte in einer Veranstaltungsreihe zu den besonderen Dynamiken von Gewaltbeziehungen und deren Auswirkungen auf Strafverfahren geschult. Ein daraus entstandenes Schulungsvideo soll künftig Staatsanwälten und Richtern zur Verfügung stehen.

Psychosoziale Prozessbegleitung soll gestärkt werden

Darüber hinaus beteiligt sich Brandenburg an einem Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt. Erprobt werden soll insbesondere, wie diese Unterstützung auch im Zusammenhang mit Gewaltschutzverfahren niedrigschwellig eingesetzt werden kann.

Das vom Bund geförderte Modellprojekt läuft bis Ende 2027. Ziel ist es, Betroffene während eines Straf- oder Gewaltschutzverfahrens stärker zu begleiten, insbesondere wenn sie zuvor über längere Zeit Gewalt, Kontrolle oder Einschüchterung ausgesetzt waren.

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