Das Frage- und Informationsrecht des Bundestages ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/4403) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4216). Danach ist es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Vielmehr diene das parlamentarische Fragerecht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung.

Hierzu zählten jedoch nicht die Einzelheiten der Berufsausbildung der Bundesministerinnen und Bundesminister sowie der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, heißt es in der Antwort weiter. Deren Werdegang und Berufsabschlüsse ließen sich öffentlich zugänglichen Quellen entnehmen, etwa der Internetseite der Bundesregierung.

Die Fraktion hatte sich unter anderem danach erkundigt, welche Berufe, abgeschlossenen Ausbildungen oder abgeschlossenen Studiengänge die Bundesminister und Parlamentarischen Staatssekretäre seit der 17. Legislaturperiode jeweils hatten.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 669 vom 17. November 2022

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