Erfolgloser Nachbarantrag auf vorläufige Untersagung der Bauarbeiten zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Upahl
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 6. März 2023 (Az.: 2 B 376/23 SN) über einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Landkreis Nordwestmecklenburg betreffend den Bau einer Flüchtlingsunterkunft für 400 Personen in Upahl entschieden. Den Antrag hatte ein im Gewerbegebiet Upahl ansässiges Unternehmen gestellt. Er…