Errichtung von Kleinwindenergieanlagen für den Eigenbedarf ist im Außenbereich privilegiert
Kleinwindenergieanlagen können als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, unabhängig von der Frage, ob der mit ihnen produzierte Strom zum Eigenbedarf verwendet oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Die Kläger beantragten für ihr im Außenbereich liegendes Grundstück die Erteilung eines…