Protestcamp Grünheide: Beschwerde der Polizei erfolglos
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte mit Beschluss vom 19. März 2024 dem Eilantrag der Anmelderin der Versammlung „Protestcamp zum Schutz des Waldes“ gegen einen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg stattgegeben. Die hiergegen vom Polizeipräsidium eingelegte Beschwerde hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen.