Heute wird im Deutschen Bundestag ein Reformvorschlag der Ampelfraktionen zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung in erster Lesung debattiert. Skandale wie die sogenannte Masken-Affäre von Unionspolitikern während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass im politischen Bereich eine wirksamere Ausgestaltung der Gesetzgebung notwendig ist, um unzulässigen Vorteilsnahmen entgegenzuwirken. Die Ampelfraktionen haben hiermit einen Gesetzentwurf zur Schließung bestehender Strafbarkeitslücken in den Bundestag eingebracht, nach dem auch unerlaubtes Handeln neben dem Mandat strafbar gemacht wird.

Johannes Fechner, zuständiger Berichterstatter sowie parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar:

„Die Bestechung und die Bestechlichkeit von Abgeordneten muss hart bestraft werden. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht für den eigenen Geldbeutel arbeiten. Die Masken-Affären und die Aserbaidschan-Affären ehemaliger Unionspolitiker zeigen, wie dringend wir Strafrechtslücken schließen müssen. In der Masken-Affäre kassierten Unionspolitiker Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, wurden aber wegen der bestehenden Strafbarkeitslücke freigesprochen. Darum wollen wir einen neuen Straftatbestand schaffen, damit auch Bestechung für unerlaubtes Handeln neben dem Mandat strafbar ist.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Für mehr Vertrauen in die Unabhängigkeit von Politikerinnen und Politikern müssen wir die Transparenz im Umgang mit einem Korruptionsverdacht stärken. Dafür ist das Strafrecht das richtige Mittel, denn so schaffen wir mehr Ermittlungsmöglichkeiten für die Staatsanwaltschaften. Künftig soll die Staatsanwaltschaft bei einem entsprechenden Verdacht alle Tätigkeiten während des Mandats daraufhin überprüfen, ob unzulässigerweise Geld oder andere Vermögensvorteile für die Vertretung fremder Interessen geflossen ist. Korruption ist ein ernsthaftes Problem, das auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden muss.“

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