Heute wurde im Rechtsausschuss über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur KFZ-Haftpflichtversicherung abgestimmt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB:

„Verkehrsopfer brauchen Schutz. Für Entschädigungsansprüche müssen KFZ-Halter selbstverständlich ihre Fahrzeuge rechtlich verbindlich versichern. Die Ampel übertreibt es aber mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur KFZ-Haftpflichtversicherung in nationales Recht: Wenn man künftig für den Rasenmähersitz eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen muss, ist das eine Politik der Absurditäten. Für Arbeitsmaschinen und Stapler bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde muss es ohne Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz Ausnahmen geben. Positiv ist, dass die Umsetzungsfrist für Versicherer und Versicherte verlängert wurde. Diese Umsetzung in nationales Recht droht auch wieder zu einer Belastung durch zu viel Bürokratie zu werden. Die Ampel muss korrigieren.“

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