Im ersten Halbjahr 2025 wurden laut Bundesregierung 330 Straftaten gegen Parteigebäude und 1.934 gegen Parteimitglieder oder -repräsentanten registriert – etwas weniger als im Vorjahr. Die Straftaten betreffen überwiegend Beleidigungen oder Verleumdungen, etwa in sozialen Netzwerken.

    In den ersten sechs Monaten dieses Jahres ist es laut Bundesregierung nach vorläufigen Zahlen zu 330 Straftaten gegen Parteigebäude oder Parteieinrichtungen der im Bundestag vertretenen Parteien gekommen. Im vergangenen Jahr lag diese Zahl bei insgesamt 706 nach insgesamt 1.228 in den zwölf Monaten davor, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/726) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/477) weiter hervorgeht. Danach wurden im ersten Halbjahr 2025 vorläufigen Zahlen zufolge 1.934 Straftaten gegen Parteirepräsentanten oder -mitglieder registriert nach 2.488 im Gesamtjahr 2024 und 2.036 im gesamten Jahr davor 

    In der Vorlage finden sich zugleich Auflistungen der seit 2021 begangenen Straftaten mit dem Unterangriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ sowie der in dieser Zeit verübten Straftaten mit dem Unterangriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ mit Abfragedatum 17. Juni 2025. Wie die Bundesregierung ausführt, beinhalten die Ergebnisse der Abfragen überwiegend Straftaten wie zum Beispiel Beleidigungen oder Verleumdungen in sozialen Netzwerken.

    Für die Angaben wurde den Antwort zufolge auf Zahlenmaterial des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zurückgegriffen. Da laut Bundesregierung bei Angriffszielen Mehrfachnennungen wie „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ möglich sind, „ist ein Aufsummieren nicht sachgerecht“.

    HiB Nr. 295, 10.07.2025

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