
Berlin, 29. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter beschlossen. Der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das Teile der bisherigen Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Ziel ist es, die Grundrechte aller Beteiligten – insbesondere des leiblichen Vaters – besser zu wahren und das Kindeswohl stärker zu berücksichtigen.
Neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter
Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die bisherigen Vorschriften zur Vaterschaftsanfechtung teilweise gegen das Grundgesetz verstoßen, weil sie dem leiblichen Vater kein wirksames Verfahren zur Erlangung der rechtlichen Vaterschaft ermöglichten. Der Gesetzgeber muss bis spätestens 31. März 2026 eine Neuregelung schaffen.
Kernpunkt des neuen Gesetzentwurfs ist eine differenzierte Prüfung durch die Familiengerichte, bei der das Lebensalter und das Wohl des Kindes eine zentrale Rolle spielen sollen. Eine sogenannte „Anerkennungssperre“ soll künftig verhindern, dass während eines laufenden Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft ein anderer Mann die Vaterschaft wirksam anerkennt. Damit soll ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden werden.
Für minderjährige Kinder sieht der Entwurf gestufte Regelungen vor: Besteht keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater, kann der leibliche Vater die Vaterschaft weiterhin erfolgreich anfechten. Besteht eine solche Beziehung, bleibt die Anfechtung nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich – etwa wenn zwischen Kind und leiblichem Vater eine enge persönliche Bindung besteht oder deren Aufbau ohne dessen Verschulden scheiterte.
Darüber hinaus soll eine „zweite Chance“ für leibliche Väter geschaffen werden: Endet die Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater, kann der biologische Vater unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiederaufnahme des Anfechtungsverfahrens beantragen.
Auch die Vaterschaftsanerkennung wird reformiert. Künftig kann der leibliche Vater rechtlicher Vater werden, wenn alle Beteiligten – Mutter, Kind und bisheriger rechtlicher Vater – der Anerkennung zustimmen. Damit soll das bislang erforderliche gerichtliche Anfechtungsverfahren in solchen Konstellationen entfallen.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig erklärte, der Entwurf stelle „eine ausgewogene Lösung“ dar, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtige: „Das Kindeswohl steht im Zentrum, zugleich schaffen wir mehr Verantwortungsmöglichkeiten für leibliche Väter. Wir gehen damit einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen Abstammungsrecht.“