Nordrhein-Westfalen setzt sich mit einem neuen Gesetzentwurf für einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ein. Die Landesregierung wird am Freitag, 23. Mai 2025, den Gesetzesantrag in den Bundesrat einbringen, mit dem der Schutz vor häuslicher Gewalt in Deutschland spürbar verbessert werden soll – und das vor allem für Frauen. Denn zur Wahrheit in Deutschland gehört: Zu häufig ist der gefährlichste Ort für Frauen das eigene Zuhause, zu häufig endet die Gewaltspirale für sie tödlich. Mit dem Gesetzesantrag soll es Gerichten ermöglicht werden, die Gewaltspirale schneller zu durchbrechen und rechtzeitig Haft für Wiederholungstäter anzuordnen.

Justizminister Dr. Benjamin Limbach: „Wir dürfen nicht erst reagieren, wenn es zu spät ist. Wer wiederholt und gezielt gegen Schutzanordnungen verstößt, muss frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden können. Mit unserem Vorschlag wollen wir dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen.“

Ziel ist es, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen. Der aktuelle rechtliche Rahmen, das Gewaltschutzgesetz (GewSchG), bietet zwar Möglichkeiten für zivilrechtliche Schutzanordnungen, doch in der Praxis bestehen erhebliche Lücken. Insbesondere in Fällen eskalierender Gewalt reichen die bestehenden Mittel oft nicht aus, um Opfer effektiv und rechtzeitig zu schützen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Härtere Strafen: Besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen sollen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.
     
  • Frühzeitige Information der Polizei: Bereits bei Antragstellung auf eine Schutzanordnung sollen Familiengerichte die Polizei informieren, um präventives Eingreifen zu ermöglichen.
     
  • Deeskalationshaft: In Fällen mit Wiederholungsgefahr soll Untersuchungshaft nach § 112a StPO auch bei schweren Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz möglich sein.
     
  • Opferschutz stärken: Opfer erhalten besseren Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicher Unterstützung.

Mit dem Gesetz reagiert Nordrhein-Westfalen auf den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des häuslichen Gewaltschutzes. Der Vorstoß zielt darauf ab eine bundesweite Reform anzustoßen.

JM NRW, 20.05.2025

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