Berlin, 29. Oktober 2025 (JPD) – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich gegen eine Ausweitung des sogenannten Parteiprozesses ausgesprochen und fordert, den Anwaltszwang weiterhin ab einem Streitwert von 5.000 Euro beizubehalten. Auch wenn der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 Euro angehoben werde, müsse nach Ansicht des DAV die anwaltliche Vertretung bereits ab 5.000 Euro zwingend bleiben. Der Verband plädiert dafür, § 78 der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechend anzupassen und die Verbindung von Gerichtszuweisung und Anwaltszwang zu entkoppeln.

Anwaltliche Vertretung als Schutz der Verbraucherrechte

DAV-Präsident Stefan von Raumer warnte davor, durch eine Anhebung der Streitwertgrenze den Eindruck zu erwecken, Verfahren unter 10.000 Euro seien einfach und könnten ohne anwaltliche Hilfe geführt werden. „Das gefährdet das Kräftegleichgewicht zwischen den Parteien und beeinträchtigt die Effizienz der Justiz“, erklärte von Raumer. Der Parteiprozess könne juristische Laien überfordern, da im Zivilverfahren die Gerichte nicht von Amts wegen ermittelten, sondern nur das bewerteten, was die Parteien vorbringen.

Gerade bei Streitwerten zwischen 5.000 und 10.000 Euro, die für viele Menschen mehrere Monatsgehälter ausmachen, sei die fachkundige Vertretung aus Sicht des DAV unverzichtbar. Ohne anwaltliche Unterstützung drohten Fristversäumnisse, unvollständiger Tatsachenvortrag oder der Verlust rechtlicher Ansprüche. „Ob sich jemand Wohneigentum leisten oder einen Schaden ersetzt bekommt – bei solchen Summen trägt der Staat Verantwortung, faire Verfahren zu gewährleisten“, so von Raumer.

Effiziente Verfahren entlasten die Justiz

Neben dem Verbraucherschutz verweist der DAV auch auf die prozessökonomischen Vorteile anwaltlicher Vertretung. Verfahren mit Anwältinnen und Anwälten liefen deutlich strukturierter und ressourcenschonender ab. „Gerichte sind dankbar, wenn sie nicht ausschließlich Naturalparteien gegenübersitzen“, sagte von Raumer. Eine Entkopplung von Anwaltszwang und Gerichtszuweisung würde aus Sicht des DAV sowohl den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sichern als auch die Justiz entlasten.

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