Der genetische Fingerabdruck hat in der Vergangenheit die Gerichtsmedizin und damit die Wahrheitsfindung vor Gericht revolutioniert: Tausende Verbrechen konnten weltweit seit der Einführung der DNA-Analyse in den 1990er Jahren aufgeklärt werden. Die Justizminister von Bayern und Baden-Württemberg fordern deshalb, die Einsatzmöglichkeiten für DNA-Technologie zu erweitern.

Bayerns Justizminister Eisenreich: „Dank des technischen Fortschritts können Täter auch nach Jahrzehnten ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Mit der modernen DNA-Analyse lassen sich nicht nur äußerliche Merkmale wie Augen- oder Haarfarbe ermitteln. Inzwischen ist auch aufklärbar, aus welcher Weltregion der Täter stammt. Dieses Verfahren ist in Deutschland bislang – anders als in anderen Ländern wie Österreich, den Niederlanden oder der Schweiz – verboten. Die Feststellung der biogeografischen Herkunft ist in vielen anderen Ländern längst gängige Praxis.“ Baden-Württembergs Justizministerin Gentges: „In den Niederlanden etwa ist die Bestimmung der biogeografischen Herkunft in der DNA-Analyse schon seit 2003 erlaubt. Bei bisher ungeklärten Mordfällen wurde sie schon vielfach mit Erfolg eingesetzt. So konnte der Täterkreis durch die DNA-Analyse in einem ersten Schritt eingegrenzt werden. Die nachfolgenden freiwilligen Massengentests konnten passgenauer auf die in Betracht kommende Personengruppe ausgerichtet und der Täter letztlich identifiziert und später verurteilt werden.“

Bayern und Baden-Württemberg bringen dazu einen Antrag bei der 96. Justizministerkonferenz vom 4. bis 6. Juni in Bad Schandau (Sachsen) ein.

Der Antrag zielt darauf ab, die Analysemöglichkeiten in Bezug auf Spurenmaterial unbekannter Herkunft auf das Merkmal der biogeografischen Herkunft zu erweitern. Während Forensiker sich mit Nachdruck für eine solche Ausweitung einsetzen, hat der Bundesgesetzgeber bislang von dieser Möglichkeit abgesehen. „Hier geht es nicht darum jemanden anhand seiner Nationalität, seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion unter Verdacht zu stellen. Es geht darum, den Kreis möglicher Tatverdächtiger bei schwersten Verbrechen anhand möglichst vieler Indizien so weit einzugrenzen, dass zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen möglich sind. Dadurch werden zugleich Unverdächtige schneller ausgeschlossen. Die Nutzung moderner Analysemöglichkeiten ist daher ein klarer rechtsstaatlicher Gewinn“, so Staatsminister Eisenreich

Baden-Württembergs Justizministerin Gentges: „Unsere Ermittler brauchen gerade zur Aufklärung schwerer Verbrechen alle zur Verfügung stehenden Instrumente. Die DNA-Untersuchung auf die biogeografische Herkunft hilft dabei, ein möglichst vollständiges Bild vom noch unbekannten Täter zu erlangen. Sie führt nicht direkt zur Identifizierung einer Person mit einer bestimmbaren Wahrscheinlichkeit. Sondern sie lenkt die Ermittlungen noch stärker in Richtung des Täters und nimmt unbescholtene Bürger aus dem Visier der Ermittlungsbehörden. Wie die Erfahrungen aus dem europäischen Ausland zeigen, sind die vagen Sorgen vor einer möglicherweise missbräuchlichen Nutzung dieser Methode unbegründet.“

Eine breitere Rechtsgrundlage für den Einsatz der DNA-Analyse wurde bereits in den Koalitionsverhandlungen diskutiert. Bayerns Justizminister Eisenreich: „Kriminaltechnik entwickelt sich ständig weiter. Deshalb müssen wir die neuen technischen Möglichkeiten bei schwersten Verbrechen zur Aufklärung nutzen.“ Baden-Württembergs Justizministerin Gentges: „Das Merkmal der biogeografischen Herkunft eines unbekannten Spurenverursachers verbessert die Zuverlässigkeit der DNA-Untersuchung insgesamt. Effektive Strafverfolgung muss mit der Zeit gehen und neue wissenschaftlich anerkannte und erfolgversprechende Methoden zur Aufklärung schwerer Verbrechen aufgreifen.“

StMJ, 18.05.2025

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