
Kompromittierende Fotos, Schikanen, Lügen, die über Wochen und Monate per E-Mail, über Messenger-Dienste oder in sozialen Netzwerken auch von jungen Menschen verbreitet werden: Cybermobbing ist ein weit verbreitetes Phänomen mit teils gravierenden Auswirkungen für die Opfer. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Mobbing und Cybermobbing können bei Betroffenen zu enormen psychischen und auch körperlichen Schäden führen – in Einzelfällen bis hin zu Suizid. Es kann jeden treffen. Besonders gefährdet sind Kinder, Jugendliche und Frauen.“ Laut einer Studie des „Bündnisses gegen Cybermobbing“ waren im Oktober 2024 bereits mehr als 2 Millionen Kinder und Jugendliche von Cybermobbing betroffen.
In Frankreich gibt es seit 2023 die Möglichkeit für minderjährige Betroffene, sich im Fall einer Belästigung über einen Alarmbutton auf bestimmten Plattformen unmittelbar mit einer telefonischen Beratungsstelle verbinden zu lassen. Es handelt sich bei dem Alarmbutton für Opfer von Cybermobbing um ein Projekt von Meta und ByteDance einerseits und dem Verein „e-enfance“ andererseits. Der Minister: „Plattformbetreiber müssen im Kampf gegen Cybermobbing auf ihren Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden.“ Aus Sicht von Justizminister Eisenreich bietet eine solche Verknüpfung große Chancen, Opfern von Cybermobbing künftig besser zur Seite zu stehen und effizienter gegen Cybermobbing vorzugehen: „Betroffene von Cybermobbing müssen erfahrungsgemäß aus Scham eine hohe Hemmschwelle überwinden, bevor sie Beratungsangebote wahrnehmen können. Direkte Hinweise auf den Plattformen, die für Cybermobbing missbraucht werden, können helfen, diese Hemmschwelle zu senken.“ Justizminister Eisenreich hat sich deshalb an Facebook Germany, Google Germany und TikTok Germany gewandt und fordert die Konzerne auf, dem Beispiel aus Frankreich zu folgen und Verantwortung zu übernehmen.
Der bayerische Justizminister sieht darüber hinaus weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Bereits im Jahr 2021 wurde der Stalking-Paragraf 238 Strafgesetzbuch (StGB) auch auf Bestreben Bayerns verschärft (Pressemitteilung hier abrufbar) und um das unbefugte Verbreiten von Fotos des Opfers sowie Fälle des Identitätsdiebstahls erweitert. Bayern regte zudem auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister 2024 für einen umfassenden Schutz gegen Cybermobbing eine Erweiterung des Stalking-Paragrafen 238 StGB an (Pressemitteilung hier abrufbar). Nach geltendem Recht fallen bestimmte Formen des Cybermobbings unter andere Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung. Eine eigene Regelung für fortgesetzte und systematische Belästigungen fehlt aber weiterhin. Eisenreich: „Das Ausmaß von Cybermobbing und die dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen für Betroffene werden durch das geltende Recht nicht angemessen erfasst. Opfer müssen besser geschützt werden. Bis heute gibt es keinen eigenen Straftatbestand für Mobbing oder Cybermobbing. Wir sollten dies ändern.“
StMJ, 09.05.2025