
Mit dem Gesetz wird in Deutschland erstmals die betriebliche Mitbestimmung geregelt. Das Gesetz stößt auf Widerstand bei Gewerkschaften, USPD und Kommunisten, da sie den Einfluss der Arbeiterräte beschnitten sehen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21