Unabhängige Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht, sind der zentrale Schutzschildunserer Gesellschaft gegen Verletzungen unserer Grundrechte. Angriffe auf die Unabhängigkeit der Gerichte stellen immer Angriffe gegen die Grundrechte aller Bürger*innen und die Rechtsstaatlichkeit dar. Die offenen Flanken der derzeitigen Rechtslage zum Schutz gerade desBundesverfassungsgerichts vor derartigen Angriffen sind offensichtlich und wissenschaftlich gut dokumentiert, zuletzt eindrucksvoll durch das Thüringen-Projekt(https://verfassungsblog.de/thuringen-projekt/). 

Rechtspopulistische Bewegungen wie in Polen und Ungarn haben vor den Augen der europäischen Öffentlichkeit gezeigt, dass sie gewillt und in der Lage sind, diese Lücken auszunutzen und dem Schutz der Gesellschaft durch unabhängige Gerichte schweren Schaden zuzufügen. In unserem unmittelbaren Nachbarstaat Polen wird jetzt greifbar, wie schwer es ist, selbst nach dem Machtverlust dieser Bewegungen diese systematisch angerichteten Schäden zu beheben und fundamentalen rechtsstaatlichen Standards wieder Geltung zu verschaffen. 

Der Ausstieg der CDU aus den erfolgreich begonnenen Gesprächen zu einem besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts ist vor diesem Hintergrund unverantwortbar. Die Erklärung, die CDU sehe derzeit noch keine zwingende Notwendigkeit für Grundgesetzänderungen, zeugt bestenfalls von Naivität. Alle Erfahrungen in unseren europäischen Partnerländern beweisen eindrucksvoll, dass es für effektive Maßnahmen zu spät sein wird, wenn die dokumentierten Probleme im politischen Sinne akut werden. Der Raum für eine besonnene Beratung über die nötigen Schritte besteht jetzt. 

Die in Berlin zusammengetretene Mitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung appelliert daher dringend an die CDU, zu staatspolitischer Verantwortung zurückzufinden und die Gespräche wiederaufzunehmen!

(c) NRV, 02.03.2024

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