Im vergangenen Jahr sind in Deutschland insgesamt 2.649 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen einschließlich subsidiären Schutzes beziehungsweise Abschiebungsverboten widerrufen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5850) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5460) hervor. Danach kam es im Jahr 2021 bei insgesamt 32.538 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren in 29.889 Fällen zu keinem Widerruf.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 177 vom 11. März 2023

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