Im vergangenen Jahr sind laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei 4.472 Delikte nach dem Waffengesetz beziehungsweise Kriegswaffenkontrollgesetz festgestellt worden. Zugleich stellte die Bundespolizei 925 Delikte nach dem Sprengstoffgesetz fest, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/5678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5421) weiter hervorgeht.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 126 vom 22. Februar 2023

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