Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf weitere Befugnisse für die Bundespolizei. In einem Antrag (20/4881), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert sie für die Bundespolizei die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sowie „speziell zur Bekämpfung lebensgefährdender Schleusungskriminalität die Befugnis zur sogenannten Quellen-TKÜ und zur Online-Durchsuchung“. Auch soll die Bundespolizei nach dem Willen der Fraktion „zur Abwehr dringender Gefahren für Leib und Leben oder für die Sicherheit des Landes“ die Befugnis zur Wohnraum-Überwachung erhalten sowie zur „Abwehr von Drohnen und anderen fernmanipulierten Geräten die Befugnis zum Einsatz moderner Technik wie Laser, elektromagnetische Impulse, Jamming oder GPS-Störung“.

An besonders kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen und Flughäfen soll die Bundespolizei dem Antrag zufolge die Befugnis zur Nutzung von Technik zur automatischen Gesichtserkennung bekommen. Für die sicherere Durchführung von Abschiebungen soll ihr laut Vorlage die Befugnis zum Einsatz von Bodycams und zur Durchsuchung der Abzuschiebenden eingeräumt werden und für ein „konsequenteres Vorgehen insbesondere gegen Fußball-Hooligans“ die Befugnis zur Erteilung von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten.

Auch macht sich die Fraktion dafür stark, der Bundespolizei zur „Erweiterung des Instrumentariums für verhältnismäßiges Handeln“ die Befugnis zur Verwendung von Gummigeschossen und Elektroimpulsgeräten (sogenannten Taser) einzuräumen. Letztere eigneten sich gerade zur unmittelbaren Gefahrenabwehr unterhalb des Einsatzes von Schusswaffen und seien von der Bundespolizei bereits im Einsatz erfolgreich getestet worden.

Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass die Bundespolizei unter anderem für sämtliche Verbrechen in ihrem Aufgabenbereich sowie für Straftaten im Zusammenhang mit Drohnenangriffen zuständig ist. Zur Gewährleistung einer verbesserten Unterbringung der Bundespolizei fordert sie eine Konkretisierung der Unterstützungspflichten von Verkehrsunternehmen und Betreibern von Bahn- und Flughäfen, „inklusive der Überlassung von Raum für Rückführungen sowie für den Digitalfunk“.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der neben den genannten Punkten unter anderem auch die Schaffung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für den sogenannten finalen Rettungsschuss enthält. Verzichten soll die Bundesregierung dagegen der Fraktion zufolge auf die Einführung einer „sämtliche Bundespolizisten unter Generalverdacht stellenden, sie und ihre Familien womöglich in Gefahr bringenden Kennzeichnungspflicht“ sowie auf die „Schaffung eines weiteren Beauftragten-Postens, namentlich eines Polizeibeauftragten des Bundes“.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 759 vom 16. Dezember 2022

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