Der Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) hat gewechselt: Vor der historischen Kulisse der Glienicker Brücke, die Berlin und Brandenburg verbindet, überreichte Innensenatorin Iris Spranger den Staffelstab an Innenminister Michael Stübgen. Damit hat Brandenburg für das Jahr 2024 den IMK-Vorsitz von Berlin übernommen. Zu aktuellen politischen Themen im Zusammenhang mit dem IMK-Vorsitz informierten beide heute in Potsdam.

IMK-Vorsitzender Michael Stübgen: „Kaum ein politisches Feld beschreibt den föderalen Grundgedanken Deutschlands so explizit, wie die Innenpolitik. Das beste Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit muss individuell abgewogen werden und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind dabei vielfältig. Es ist die Stärke unserer Staatsform, dass die Politik darauf innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen passgenau eingehen kann. Aufgabe der IMK ist es, ein sinnvoll gegliedertes Ganzes zu gestalten: So viel Vielfalt wie möglich, so viel Einheit wie nötig.

Die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, bleiben auch 2024 umfassend. Die Bedrohungsszenarien im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg in der Ukraine, die Auswirkungen des Klimawandels und damit einhergehende Naturkatastrophen und der steigende Migrationsdruck auf die EU sind nur drei, der vielen Themen denen wir uns in diesem Jahr weiter stellen müssen. In der Tradition, als Vorsitzland auch Impulsgeber zu sein, habe ich heute eine Agenda für das neue Jahr vorgestellt, die diese Herausforderungen aufgreift und Vorschläge liefert, wie wir gemeinsam die Sicherheit stärken, die Bevölkerung schützen, die Migration kontrollieren und die Demokratie fördern können. Nach 2008 übernimmt Brandenburg zum zweiten Mal den Vorsitz der Innenministerkonferenz. Im Jahr des 70. Jubiläums dieses wichtigen Gremiums ist es uns eine besondere Ehre.“

Berlins Innensenatorin Iris Spranger: „Es war ein bewegendes Jahr mit vielen Themen und Herausforderungen – die Fortsetzung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, der zweite Migrationsgipfel und nachfolgende Prozesse, Kritische Infrastrukturen, Straftaten der Klimabewegung, Nationale Sicherheitsstrategie, diverse Messer- und Amoktaten in verschiedenen Ländern, und natürlich der terroristische Angriff auf Israel, um nur einige zu nennen. Hinzu kommt, dass die innere und äußere Sicherheit längst nicht mehr klar trennbar sind und eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie mit allen weiteren betroffenen Partnern und Behörden erfordern. Rund 200 Beschlüsse haben wir als IMK gemeinsam im vergangenen Jahr gefasst. Vor allem die Sicherstellung und Stärkung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes erhält auch angesichts der aktuellen Hochwasserlage erneute Relevanz. Deshalb ist es mir wichtig, dass die IMK in ihrer 220. Sitzung mit einem Beschluss an ihre an den Bund gerichtete Bitte erinnert, zehn Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre bereitzustellen und im kommenden Bundeshaushalt entsprechende Mittel zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der erheblichen Kürzungen des Bundeshaushalts bittet die IMK zudem den Bund, ausreichende Mittel für den Bereich Zivilschutz sowie zum Ausbau des Sirenennetzes bereitzustellen. Die IMK hat darüber hinaus eine große Vielfalt an Themen und Positionen zusammen erarbeitet und bewegt – und das nicht nur im Rahmen unserer beiden Hauptkonferenzen, sondern im ständigen Austausch in diversen Formaten während des gesamten Jahres 2023. Es war und ist für mich eine Ehre und ganz besondere Freude, als Vorsitzende im vergangenen Jahr die Amtsgeschäfte der IMK geleitet zu haben – zum einen persönlich, zum anderen, weil ich als erste Frau seit Gründung der Innenministerkonferenz im Jahr 1954 diese Funktion übernehmen durfte. Ich wünsche meinem Nachfolger, Herrn Minister Michael Stübgen, alles Gute für den diesjährigen IMK-Vorsitz.“

Hintergrund

Im Jahr 1954 haben die Chefs der Innenressorts die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ – kurz Innenministerkonferenz (IMK) – errichtet, um die zuvor im Wesentlichen auf Beamtenebene durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern. Seitdem tagt die Konferenz mindestens zweimal im Jahr. Der Vorsitz wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge zwischen den Bundesländern. Als ständiger Gast nimmt die Bundesministerin des Innern und für Heimat an den Sitzungen teil. Sie besitzt wie alle Mitglieder des Gremiums ein Rede- und Antragsrecht, jedoch hat sie kein Stimmrecht.

(c) MIK Brandenburg, 12.01.2024

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