Zum Zukunftsfinanzierungsgesetz erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer:

„Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz kommt ein wahres FDP-Gesetz. Wir stärken den Gründungsstandort Deutschland. Durch bessere Chancen für Start-ups, kleine und mittelständische Unternehmen, Entbürokratisierung sowie mehr Möglichkeiten für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung setzen wir die richtigen Impulse.“

Die Berichterstatterin für das Zukunftsfinanzierungsgesetz Anja Schulz erklärt dazu:

„Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz bringen wir den deutschen Finanzstandort in zentralen Punkten voran. Wir reformieren die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und machen Start-ups bei der Talentgewinnung endlich international wettbewerbsfähig. Deutschland steigt damit von den letzten Plätzen in die Top 5 der Staaten mit den besten Standortfaktoren für Start-ups auf. Mit der elektronischen Aktie sorgen wir für einen Digitalisierungsschub im deutschen Wertpapierrecht. Damit bauen wir unsere internationale Vorreiterrolle weiter aus. Mit der Verdopplung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage führen wir die bürgerliche Mitte wieder ans Fondssparen heran. Das alles stärkt die Attraktivität des deutschen Finanzplatzes und bringt mehr Unternehmen, mehr Investoren und mehr Kleinanleger an den Kapitalmarkt.“

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