Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission haben heute Nacht (23. April) in den Trilogverhandlungen eine politische Einigung zum „Digital Services Act“ (DSA) gefunden – dem künftigen europäischen Regelwerk für Internet-Plattformen. Wegen des Vorrangs des Unionsrechts würden damit die Vorschriften im deutschen Recht, insbesondere das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), weitgehend abgelöst, wenn Rat und Parlament dieser Einigung förmlich zustimmen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Der DSA kann im weltweiten Kampf gegen Hass und Hetze helfen. Es gibt richtige und wichtige Ansätze. Aber: Der DSA führt in seiner jetzigen Fassung an entscheidenden Stellen zu klaren Rückschritten gegenüber dem Schutzniveau des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Das ist nicht akzeptabel. Wenn der DSA das NetzDG ersetzen soll, dann muss das ein Fortschritt und kein Rückschritt sein.“

Justizminister Eisenreich sieht insbesondere bei den folgenden Punkten deutliche Rückschritte:

  • Löschen strafbarer Inhalte: Der DSA in seiner jetzigen Fassung sieht keine generelle gesetzliche und sanktionsbewehrte Löschpflicht vor. Eisenreich: „Das heißt: Selbst wenn Plattformen strafbare Inhalte systematisch nicht löschen, droht ihnen – anders als nach dem NetzDG – beim DSA kein Bußgeld. Das ist ein klarer Rückschritt.“
  • Verfolgung der Täter: Plattformen müssen bestimmte strafbare Inhalte den Strafverfolgungsbehörden zwar melden. Nicht erfasst sind jedoch – anders als im NetzDG – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung wie etwa Volksverhetzung, Propagandadelikte und Gewaltdarstellungen. Eisenreich: „Die aktuellen Erfahrungen mit strafbaren Online-Inhalten zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zeigen, wie wichtig es ist, dass Plattformen auch diese Straftaten melden müssen.“

Der Minister abschließend: „Der DSA ist eine große Chance für Europa. Der DSA enthält wichtige Fortschritte. Die Bundesregierung kann aber nach meiner Sicht einer Unterschreitung des Schutzniveaus des NetzDGs nicht zustimmen und muss sich bei den Lösch- und Meldepflichten für eine Länderöffnungsklausel einsetzen.“

Quell: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 23. April 2022

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