In einem Eckpunktepapier legt das Bundesministerium der Justiz offen, welche Strafrechtsnormen in einer geplanten Modernisierung gestrichen oder angepasst werden sollen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das Vorhaben, aus der Zeit gefallene Regelungen zu streichen oder zu entkriminalisieren. 

„Das Strafrecht ist das schärfste Schwert der Justiz“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins„Wo dieses Schwert gezogen wird, muss mit Augenmaß beurteilt werden. Das bedeutet auch, dass das Strafrecht nicht hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurückbleiben darf.“ Noch immer fänden sich Tatbestände wie der Missbrauch von Scheckkarten im Gesetz. „Dabei werden Scheckkarten schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr verwendet.“

Auch der verfassungswidrige § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt, soll mit der Reform entfallen, ebenso wie die überholten Bestimmungen des § 134 StGB, der das Entfernen amtlicher Bekanntmachungen von einem schwarzen Brett verbietet. „Das Strafrecht muss möglichst schlank bleiben. Deswegen ist es richtig, jene Normen zu entfernen, die keine aktuelle Relevanz mehr besitzen“, so Spatscheck.

Mit der Streichung und Anpassung dieser und weiterer Normen werde deutlich, welchen Stellenwert das Strafrecht im Rechtsstaat besitze. So soll auch die Beförderungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden – der Unrechtsgehalt sei beim bloßen Fahren ohne Fahrschein zu gering, als dass er eine Strafbarkeit begründen könne. Der Deutsche Anwaltverein wies auf dieses Missverhältnis in der Vergangenheit bereits mehrfach hin. „Strafrecht ist stets die ultima ratio. Es darf nur dort eingesetzt werden, wo kein anderes Mittel zur Anwendung kommen kann“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Spatscheck. Deswegen heißt der DAV es gut, dass auch weitere Normen – beispielsweise zum unerlaubten Glücksspiel, der verbotenen Prostitution oder zur Unfallflucht –, die auf anderem Wege oder als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden können, entfallen sollen.

(c) DAV, 28.11.2023

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