Zur heutigen Anhörung zur GWB-Novelle erklären Julia Klöckner, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Hansjörg Durz, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
Julia Klöckner: „Die Anhörung bestätigt: Die Regierungspläne zum Wettbewerbsrecht schafft für Unternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit. Entflechtungsanordnungen sollen ohne Anlass eines rechtswidrigen Verhaltens möglich sein, Unternehmen sollen auch bei rechtmäßigen Verhalten belangt werden können. Dem Bundeskartellamt wird eine Eingriffstiefe in die Privatautonomie zugebilligt, die sonst allein dem Gesetzgeber vorbehalten ist. Damit schwächt die Ampel den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir lehnen es ab, dass das Kartellamt auf diese Weise den Markt neu ordnen und umstrukturieren kann. Gerade in Zeiten von Stagflation und Rezession ist dies ein fatales Signal. Die Ampel ist gefordert, das Gesetz nachzubessern – gerade auch aufgrund der Expertenaussagen in der heutigen Anhörung.“
Hansjörg Durz: „Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Bundesregierung eine Verfassungsänderung der Sozialen Marktwirtschaft plant, indem sie das Bundeskartellamt mit einer Generalklausel bevollmächtigt. Mit der elften GWB-Novelle soll künftig jeder Eingriff des Staates in die Wirtschaft potenziell erlaubt sein, der darauf zielt, eine nicht näher definierte Störung des Wettbewerbes zu beheben. Das Bundeskartellamt tritt damit in Zukunft nicht mehr als Schiedsrichter, sondern als Spielmacher auf den Platz. Deutlich wurde ebenfalls, dass das Bundeskartellamt für solch weitgehende Entscheidungen keine ausreichende Legitimationsgrundlage besitzt. Denn was bisher Aufgabe des Parlamentes war, soll im Regierungsentwurf eine Kammer von drei Beamten leisten. Dieser staatsdirigistische Ansatz ist mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar, weshalb es dringend andere Entscheidungsstrukturen braucht.“