Die Zahl der der Einfuhren von Jagdtrophäen ist in den vergangenen Jahren gestiegen: Wurden 2021 insgesamt 435 „artgeschützte Tiere zu Jagdzwecken“, sogenannte Jagdtrophäen, nach Deutschland importiert, waren es 2022 insgesamt 538 Jagdtrophäen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/8223) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8025) hervor. Im laufenden Jahr wurden, nach einer Aufstellung des für Importgenehmigungen zuständigen Bundesamtes für Naturschutz (BfN), bis zum 31. Juli bislang 321 Jagdtrophäen eingeführt. Darunter befanden sich Körperteile wie Schädel, Zähne oder Häute von geschützten Arten wie Afrikanischem Elefant, Flusspferd, Leopard oder Löwe.

Für die Einfuhr wurden im Jahr 2021 insgesamt 111 Anträge gestellt, wovon zwei abgelehnt wurden. 2022 wurde von 138 Anträgen keiner abgelehnt. Im laufenden Jahr wurden bis zum 31. Juli bislang 93 Anträge gestellt und ebenfalls noch kein Antrag abgelehnt.

Die Bundesregierung weist daraufhin, dass in der Liste unterschieden wird zwischen Trophäen, für die eine Einfuhrgenehmigung des BfN vonnöten ist (Anhang A-Arten sowie Angang B-Arten die im Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 338/97) und Trophäen, die ohne Genehmigung auf der Grundlage des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES (übrige Anhang B-Arten und alle Anhang-C-Arten) eingeführt werden können. 

Die Einfuhr von Jagdtrophäen unterliege nach europäischem Recht nicht „generell einer Einfuhrgenehmigungspflicht“, heißt es weiter in der Antwort. Diese sei beschränkt auf die Tierarten des Anhang A sowie die in Anhang XIII aufgeführten Tierarten des Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Jagdtrophäen von anderen Arten des Anhang B seien in der EU ebenso wenig wie Jagdtrophäen von Arten des Anhang C einfuhrgenehmigungspflichtig.

In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, die Importe von Jagdtrophäen geschützter Arten auf Basis artenschutzfachlicher Maßgaben „insgesamt reduzieren und im Einzelfall ganz verbieten“ zu wollen. Auf EU-Ebene existierten bereits zahlreiche Einfuhrverbote für Jagdtrophäen. Daher setze sie sich dafür ein, das EU-Recht zu verschärfen. Konkret gehe es um eine Ausweitung der Einfuhrgenehmigungspflicht für Jagdtrophäen auf alle Arten des Anhangs B der Verordnung (EG) Nr. 338/97, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

(c) HiB Nr. 644, 13.09.2023

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