Über abgeschlossene interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren gegen Beamte und Tarifbeschäftigte von Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) aus der Zeit von Anfang 2020 bis 15. März 2022 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1430) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/992).

Danach wurden in der Bundespolizei im Jahr 2020 insgesamt 69 interne Ermittlungsverfahren, 230 Disziplinarverfahren sowie 69 Strafverfahren erfasst und aufgrund solcher Verfahren drei Suspendierungen und sechs Entlassungen ausgesprochen; in 50 Fällen wurden die geführten internen Ermittlungen, Disziplinar- und Strafverfahren eingestellt. Im Jahr 2021 wurden in der Bundespolizei den Angaben zufolge 147 interne Ermittlungsverfahren, 297 Disziplinarverfahren sowie 138 Strafverfahren erfasst und aufgrund solcher Verfahren zwei Versetzungen, 13 Suspendierungen und 32 Entlassungen ausgesprochen, während die Verfahren in 79 Fällen eingestellt wurden.

Im Jahr 2022 wurden in der Bundespolizei laut Vorlage zwei interne Ermittlungsverfahren, elf Disziplinarverfahren sowie sieben Strafverfahren erfasst sowie aufgrund solcher Verfahren eine Suspendierung und eine Entlassung ausgesprochen; in neun Fällen wurden die Verfahren eingestellt. Wie die Bundesregierung weiter darlegt, erfolgte im genannten Gesamtzeitraum keine Zuordnung von internen Ermittlungs- und Disziplinarverfahren zum Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität. Hingegen habe in 49 Fällen der Anfangsverdacht rassistischer, antisemitischer, sexistischer, homophober oder sonstiger menschenfeindlicher beziehungsweise verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Handlungen oder der Teilnahme daran bestanden.

Im BKA wurden im Jahr 2020 insgesamt zwei interne Ermittlungs-/Disziplinarverfahren geführt und zudem Sachverhalte zu fünf Mitarbeitern wegen möglicher strafrechtlicher Relevanz an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Es seien insgesamt drei Entlassungen ausgesprochen und ein Verfahren eingestellt worden, heißt es in der Antwort weiter.

Danach wurden im Jahr 2021 im BKA zwei interne Ermittlungs-/Disziplinarverfahren geführt und drei weitere Sachverhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Daneben sei eine Anzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet, die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren indes abgelehnt worden. Während beim BKA im Jahr 2021 den Angaben zufolge eine Entlassung ausgesprochen wurde, wurden neun Verfahren eingestellt.

Im Jahr 2022 wurden im BKA laut Vorlage vier interne Ermittlungs- beziehungsweise Disziplinarverfahren geführt und drei Verfahren eingestellt. Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, erfolgte über die Anzeige im Jahr 2021 hinaus im genannten Gesamtzeitraum keine Zuordnung von internen Ermittlungs- und Disziplinarverfahren zum Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität. In zwölf der in diesem Zeitraum erfassten Fälle standen der Bundesregierung zufolge rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche beziehungsweise verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme daran im Raum.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 185 vom 25. April 2022

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