Im vergangenen Jahr sind nach Kenntnis der Bundesregierung 16.430 Ausländer aus Deutschland abgeschoben worden. Sie hatten sich vor der Abschiebung durchschnittlich etwa zwei Jahre und fünf Monate in Deutschland aufgehalten, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/10520) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10120) weiter hervorgeht.

Danach konnten 31.330 Abschiebungen im Jahr 2023 nicht vollzogen werden. Davon scheiterten 30.276 den Angaben zufolge vor Übergabe der Person an die Bundespolizei und 1.054 während beziehungsweise nach Übernahme durch die Bundespolizei. Gründe für den Nichtvollzug der Abschiebung waren laut Vorlage unter anderem in 15.798 Fällen eine „Stornierung des Ersuchens“ und in 14.011 Fällen eine „nicht erfolgte Zuführung“. 

Zur Frage nach der Zahl freiwilliger Ausreisen von ausreisepflichtigen Ausländern führt die Bundesregierung aus, dass gemäß Polizeilicher Eingangsstatistik der Bundespolizei im vergangenen Jahr insgesamt 29.599 Menschen unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung freiwillig aus Deutschland ausgereist seien. Wie die Bundesregierung ferner schreibt, hielten sich ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt 242.642 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf. 193.972 der Ausreisepflichtigen waren der Antwort zufolge geduldet.

(c) HiB Nr. 133, 11.03.2024

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