Mit Stand vom 30. Juni 2022 sind aus den Ländern 103 Häftlinge aus dem Phänomenbereich des islamistisch motivierten Terrorismus gemeldet worden. Davon waren 43 Untersuchungshäftlinge und 60 Strafgefangene, führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/3612) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3332) aus. „Dieser Personenkreis umfasst sowohl Beschuldigte und Verurteilte wegen terroristischer Straftaten als auch Beschuldigte und Verurteilte aus dem Bereich der Allgemeintaten als auch Beschuldigte und Verurteilte aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität, wenn die Tat mit islamistischem Hintergrund begangen wurde“, heißt es weiter. Die Unionsfraktion hatte in ihrer Anfrage den „Umgang mit islamistischen Gefährdern und relevanten Personen während und nach ihrer Haft“ thematisiert.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 515 vom 5. Oktober 2022

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