Im Bundesrat läuft der Parlamentsbetrieb nach dem Jahreswechsel wieder auf Hochtouren. In der ersten von zehn geplanten Sitzungen im Jahr 2023 stehen am 10. Februar über 40 Punkte auf der Agenda. Schwerpunkte bilden Initiativen aus den Ländern und Gesetzentwürfe der Bundesregierung.

Der Bundestagsbeschluss unter TOP 1 setzt eine EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Umwandlung von Unternehmen um, die auch Regeln zur betrieblichen Mitbestimmung enthält.

Das Plenum befasst sich außerdem mit einem Gesetz, mit dem Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender geschützt werden sollen (TOP 2). Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können.

Landesinitiativen

Zur Abstimmung stehen Länderinitiativen zum Bau von Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten (TOP 4), zur flexibleren Festsetzung von gefördertem Wohnraum in Bebauungsplänen (TOP 6), zum Aufschub von Energiesperren für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Zahlungsverzug (TOP 9) und zur inflationsbedingten Anhebung der Schwellenwerte im EU-Vergaberecht (TOP 10). Neu vorgestellt wird ein Vorschlag zur Finanzierung von Qualifizierungslehrgängen im Gesundheitswesen (TOP 8).

Vorlagen der Bundesregierung und der EU

Zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung, bei denen der Bundesrat im sogenannten ersten Durchgang Stellung nehmen kann, gehören Vorlagen zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt (TOP 12), Maßnahmen zur Demokratieförderung (TOP 14) und zur Modernisierung des Sanktionenrechts, z.B. bei Ersatzfreiheitsstrafen und der Unterbringung in Entziehungsanstalten (TOP 17).

Äußern kann sich das Plenum auch zu EU-Vorlagen unter anderem zur Strategie für einen europäischen Drohnenmarkt (TOP 26) und zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (TOP 27).

Quelle: BundesratKompakt, Pressemitteilung vom 3. Februar 2023

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