Die heute in Brüssel von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossene Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte macht den Weg frei für Verbrenner, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betankt werden. Damit ist das wichtige Element der Technologieneutralität sichergestellt. Jetzt gilt es, die konkreten Verfahrensschritte und den konkreten Zeitplan umzusetzen.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Ich begrüße die heutige Erklärung der EU-Kommission, mit E-Fuels betriebene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab 2035 neu zuzulassen. Ich freue mich, dass wir eine technologieneutrale Lösung gefunden haben. Jetzt geht es darum, die Erklärung zeitnah umzusetzen. Der heutige Tag ist ein wichtiges Signal an den Markt, entsprechende Produktionskapazitäten aufzubauen. Eine breite Nachfrage nach E-Fuels ist die grundlegende Voraussetzung, dass klimaneutrale Kraftstoffe wettbewerbsfähig werden können. Welche klimafreundliche Technologie sich in Zukunft durchsetzen wird, entscheidet der Markt.

Erklärung der Kommission:

Die Europäische Kommission setzt sich für technologieneutrale Klimavorschriften ein. Dies gilt insbesondere für die Regulierung von CO₂ -Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Die Kommission würdigt und bestätigt die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates, Erwägungsgrund 11 in den vereinbarten Kompromisstext der überarbeiteten Verordnung zur Festlegung von CO₂ -Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge aufzunehmen. Die Kommission wird sich auf diesen Erwägungsgrund als Ausgangspunkt für einschlägige Gesetzgebungsinitiativen stützen.

In einem ersten Schritt legt die Kommission unmittelbar nach der Annahme der Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat eine Durchführungsverordnung für die Typgenehmigungen dieser Fahrzeuge vor, mit der ein robustes und betrugssicheres Typgenehmigungsverfahren für Fahrzeuge eingeführt wird, die dauerhaft ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) betrieben werden. Die Kommission wird sich für eine zügige Bearbeitung im Technischen Ausschuss „Kraftfahrzeuge“ (TCMV) und, innerhalb des Rechtsrahmens, einen erfolgreichen Abschluss des Entscheidungsprozesses einsetzen. Die Kommission wird auch unverzüglich an der Umsetzung von Erwägungsgrund 11 arbeiten. Im Anschluss an die Konsultation der Interessenträger wird die Kommission im Kontext der Regulierung von CO₂ -Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit der rechtlichen Ermächtigung im Herbst 2023 auch einen delegierten Rechtsakt vorschlagen, in dem festgelegt wird, wie Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, zu den CO₂ -Emissionsreduktionszielen beitragen würden. Falls die beiden gesetzgebenden Organe den Vorschlag ablehnen, wird die Kommission einen anderen Gesetzgebungspfad einschlagen, etwa eine Überarbeitung der CO₂ -Verordnung, um zumindest den rechtlichen Inhalt des delegierten Rechtsakts umzusetzen.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und Digitales, Pressemitteilung vom 28. März 2023

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