
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet-kriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am 30.04.2025 die in Deutschland befindliche Serverinfrastruktur des Krypto-Swapping-Dienstes „eXch“ beschlagnahmt und die Plattform abgeschaltet. Der Dienst war unter der Domain eXch.cx sowie verschiedenen weiteren Internetadressen erreichbar. Neben umfangreichen Daten von über acht Terabyte wurden die Kryptowerte Bitcoin, Ether, Litecoin und Dash in Höhe von derzeit umgerechnet ca. 34 Millionen Euro sichergestellt. Es handelt sich um die dritthöchste Sicherstellung von Kryptowerten in der Geschichte des BKA.
Bei eXch handelte es sich um einen seit 2014 bestehenden Dienst, der es Nutzern ermöglichte, verschiedene Kryptowährungen in andere Kryptowährungen zu tauschen (sogenanntes „swappen“). Die Plattform war sowohl im Clearnet als auch im Darknet erreichbar und warb gezielt auf Plattformen der kriminellen Underground Economy (UE) damit, keine Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung umzusetzen. Nutzer mussten sich gegenüber dem Dienst weder identifizieren, noch wurden dort Nutzderdaten gespeichert. Das Kryptoswapping über eXch war insofern insbesondere zur Verschleierung von Finanzströmen geeignet. Seit dem Bestehen des Dienstes wurden Kryptowerte in Höhe von schätzungsweise 1,9 Milliarden US-Dollar transferiert. Es besteht der Verdacht, dass eXch insbesondere Bitcoin kriminellen Ursprungs entgegennahm. So soll unter anderem ein Teil der entwendeten Summe von 1,5 Milliarden US-Dollar der am 21.02.2025 gehackten Kryptobörse Bybit über eXch getauscht worden sein.
Gegen die Betreiber von eXch besteht daher der Verdacht der gewerbsmäßigen Geldwäsche sowie des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet.
Die Betreiber hatten zunächst kurzfristig angekündigt, ihren Dienst zum 01.05.2025 einzustellen. Die Behörden kamen dem zuvor und sicherten zahlreiche Beweise und Spuren. Trotz kurzer Vorbereitungszeit wurden die Datenbank der Plattform sowie die verbundenen Kryptowerte sichergestellt. Bei den Ermittlungen kooperierten ZIT und BKA eng mit der niederländischen Steuerfahndung (FIOD). ZIT und BKA gehen davon aus, dass die in dem Verfahren gewonnen Erkenntnisse auch zur Aufklärung einer Vielzahl weiterer Cyberstraftaten beitragen werden.
Carsten Meywirth, Direktor beim Bundeskriminalamt und Leiter der Abteilung Cybercrime, sagte: „Erneut haben wir einen Millionenbetrag in rekordverdächtiger Höhe an inkriminierten Kryptowährungen sichern und einer digitalen Geldwäsche-Plattform den Stecker ziehen können. Die Dimensionen zeigen eindrucksvoll, dass Cyberstraftaten in industrieller Größenordnung begangen werden. Wir werden auch künftig das Verlustrisiko für die Underground Economy mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln erhöhen. Unser Ziel bleibt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.“
Dr. Benjamin Krause, Leitender Oberstaatsanwalt der ZIT ergänzte: „Krypto-Swapping bildet einen wesentlichen Bestandteil der Underground Economy, um inkriminierte Gelder aus illegalen Aktivitäten wie Hacking oder dem Handel mit gestohlenen Zahlungskartendaten zu verschleiern und damit für die Täter nutzbar zu machen. Umso wichtiger ist es, dass Strafverfolgungsbehörden gegen solche schnellen und anonymen Möglichkeiten zur Geldwäsche in beliebiger Höher konsequent vorgehen und den Tätern die Taterträge entziehen.“
BKA, 09.05.2025