Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben im April zwei mutmaßliche Online-Drogenhändler festgenommen und sechs Objekte in Bielefeld und Düsseldorf sowie im niedersächsischen Landkreis Osnabrück und im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis durchsucht. Darüber hinaus konnte eine weitere Person im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen zum Beschuldigten im Verfahren erklärt und festgenommen werden.

Der 32-jährigen Hauptbeschuldigten und ihren mutmaßlichen Mittätern wird vorgeworfen, unter den Pseudonymen „Pygmalion“, „Don Morpheus“ und „Modus Vivendi“ auf einschlägigen Darknet-Marktplätzen, Messenger-Diensten sowie zeitweise über eigens geführte Online-Shops illegale Betäubungsmittel verkauft und weltweit versandt zu haben.

Als Bezahlung für die illegalen Waren wurden die Kryptowährungen Bitcoin (BTC) und Monero (XMR) akzeptiert. Nach aktuellem Ermittlungsstand haben die über einen Zeitraum von circa 18 Monaten weit mehr als 6.000 Verkäufe mit einem Umsatz von weit über einer dreiviertel Million Euro abgeschlossen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, insbesondere die Kommunikation mit Kunden sowie die Logistik des illegalen Geschäfts organisiert zu haben. Gegen sie besteht der Verdacht des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a des Betäubungsmittelgesetzes und des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in Verbrechensförderungsabsicht gemäß § 127 StGB. Die Ermittlungen zur weiteren Täterstruktur dauern an.

Die umfangreichen Ermittlungen führten das BKA und die ZCB mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamtes.

Durch technische Maßnahmen konnten die Strafverfolgungsbehörden einen erheblichen Teil der digitalen Infrastruktur der Täter übernehmen. Zudem ist es gelungen, wertvolle Beweismittel im Verfahren sicherzustellen und Ermittlungsansätze zur weiteren Aufklärung der kriminellen Strukturen hinter dem Handel zu generieren.

Der Leiter der Zentralstelle Cybercrime Bayern Lukas Knorr führt aus: „Vermeintlich anonyme Onlinekanäle spielen als Vertriebswege für den internationalen Handel mit Betäubungsmitteln mittlerweile eine herausragende Rolle. Mit viel Akribie ist es uns gelungen, diese Kanäle auszuleuchten und wesentliche Handelsplattformen stillzulegen.“

Carsten Meywirth, Leiter der Abteilung Cybercrime im Bundeskriminalamt erläutert: „Mit unseren Fähigkeiten in der Cyber-Strafverfolgung konnten wir erneut zur Aufklärung von Rauschgifthandel über das Internet beitragen. Dies ist zugleich der Beginn weitergehender Ermittlungen. Wir konnten im Zuge der polizeilichen Maßnahmen umfassende Erkenntnisse zu Kunden sowie weiteren, bislang unbekannten Tätern erlangen, die zur weiteren Aufklärung von kriminellen Strukturen beitragen werden.“

BKA, 07.05.2025

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