
Koblenz, 06.10.2026 (JPD) – Der Wolf „GW2478m“ darf im Westerwald vorerst gejagt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die vom Westerwaldkreis erteilte Jagdgenehmigung abgelehnt.
Nach Angaben des Gerichts wurden dem Wolf seit 2023 insgesamt 31 Rissereignisse in Hessen und Rheinland-Pfalz zugerechnet. Dabei seien mindestens 123 Nutztiere getötet oder verletzt worden. Aufgrund der zuletzt deutlich gestiegenen Zahl der Vorfälle seien weitere erhebliche Schäden zu erwarten.
Ob die Jagdgenehmigung in jeder Hinsicht ermessensfehlerfrei erteilt wurde, ließ das Gericht im Eilverfahren offen. Insbesondere sei nicht abschließend geklärt, ob höhere elektrifizierte Herdenschutzzäune ein gleich geeignetes und zumutbares milderes Mittel darstellen könnten.
Die Interessenabwägung fiel dennoch zugunsten des Vollzugs aus. Das Gericht verwies unter anderem auf das inzwischen abgesenkte unionsrechtliche Schutzniveau des Wolfs sowie darauf, dass der Abschuss nach fachlicher Einschätzung keinen nachhaltigen negativen Einfluss auf die deutsche oder regionale Wolfspopulation hätte.
Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.
Aktenzeichen: VG Koblenz, Beschluss vom 01.10.2026 – 1 L 1120/26.KO





