
Karlsruhe, 20. Juli 2026 (JPD). Der Bürgermeister der Stadt Heimsheim, Jürgen Troll, ist mit einer Klage gegen die Einschränkung seiner Zuständigkeit in Personalangelegenheiten gescheitert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies seinen Kommunalverfassungsstreit gegen den Gemeinderat als unbegründet ab.
Der Gemeinderat hatte im Mai 2025 beschlossen, dem Bürgermeister grundsätzlich nur noch Personalentscheidungen bis zur Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst zu übertragen. Im Sozial- und Erziehungsdienst blieb er bis zur Entgeltgruppe 8 zuständig. Zuvor hatte seine Zuständigkeit allgemein bis zur Entgeltgruppe 8 gereicht.
Keine Geschäfte der laufenden Verwaltung
Das Gericht sah durch die Neuregelung keine organschaftlichen Rechte des Bürgermeisters verletzt. Personalentscheidungen ab der Entgeltgruppe 5 seien in einer Stadt mit rund 5.500 Einwohnern von wesentlicher Bedeutung und keine bloßen Routineangelegenheiten. Sie fielen deshalb nicht zwingend in die gesetzliche Zuständigkeit des Bürgermeisters für Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Der Gemeinderat habe die Hauptsatzung im Rahmen seiner allgemeinen Zuständigkeit ändern dürfen. Die Entscheidung sei auch sachlich gerechtfertigt, da der Gemeinderat sein Mitspracherecht bei Stellenbesetzungen künftig stärker ausüben wolle.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bürgermeister kann die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2026, Az. 9 K 6786/25



