
Hannover, 21. November 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat das zeitlich beschränkte Motorradverbot auf einem Abschnitt der K74 („Unabhängigkeitsstraße“) im Landkreis Schaumburg vorläufig bestätigt. Die 7. Kammer wies den erneuten Eilantrag eines Motorradfahrers gegen die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Rinteln zurück und stellte fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Verkehrsverbot weiterhin erfüllt sind.
Gericht bestätigt Motorradverbot auf der K74
Nach Angaben des Gerichts liegen ausreichend Anhaltspunkte für eine qualifizierte Gefahrenlage vor, die ein Verbot des Motorradverkehrs rechtfertigt. Streckenabschnitte könnten bereits dann als besonders unfallträchtig eingestuft werden, wenn innerhalb von fünf Jahren mindestens drei Motorradunfälle verzeichnet wurden. Auf dem betroffenen Teilstück der K74 ereigneten sich zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2022 insgesamt 23 Unfälle unter Beteiligung von Krafträdern.
Die Kammer sah – anders als in vorangegangenen Verfahren in den Jahren 2018 und 2020 – keine Ermessensfehler mehr bei der Entscheidung der Stadt Rinteln. Diese habe das Verbot auf den Zeitraum zwischen 14.00 und 22.00 Uhr beschränkt und Mopeds ausdrücklich ausgenommen. Damit habe die Behörde sowohl die Unfallstatistik als auch mildere Alternativen geprüft und berücksichtigt. Nach der vertieften Sachverhaltsermittlung sei nicht ersichtlich, dass der Gefahrenlage mit weniger eingriffsintensiven Maßnahmen begegnet werden könne (Az. 7 B 5083/25).