
Neustadt an der Weinstraße, 12. September 2025 (JPD) – Geführte E-Scooter-Touren durch die Weinberge von Bad Dürkheim bleiben vorerst untersagt. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den Eilantrag eines Unternehmers abgelehnt, der gegen eine entsprechende Verfügung der Stadt vorgegangen war. Der Veranstalter wollte die Ausflüge bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter anbieten.
Der Unternehmer hatte sein Angebot im Herbst 2024 um E-Scooter-Touren erweitert. Die Stadt untersagte diese Nutzung im Juli 2025 auf allen Feld- und Waldwegen, die mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ versehen sind. Begründet wurde dies unter anderem mit der Feld- und Waldwege-Satzung, die die Wege primär der Land- und Forstwirtschaft vorbehalte. Eine gewerbliche Nutzung setze eine ausdrückliche Erlaubnis voraus, die der Betreiber nicht vorweisen konnte.
Gericht bestätigt E-Scooter-Verbot in Bad Dürkheim
Der Veranstalter argumentierte, die von ihm eingesetzten E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h seien rechtlich als Krankenfahrstühle einzustufen. Diese dürften nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich auf Wegen fahren, die auch Fußgängern offenstehen. Die Stadt verwies dagegen auf die fehlende Genehmigung und Beschwerden von Winzern über Störungen sowie auf eine erhöhte Unfallgefahr.
Die Richter folgten in Teilen der Argumentation des Antragstellers, erkannten jedoch im Kern die Rechtsauffassung der Stadt an. Zwar könnten die eingesetzten Fahrzeuge als Krankenfahrstühle gelten, entscheidend sei jedoch die kommunale Satzung. Danach seien die Wege keine öffentlichen Straßen, sondern Einrichtungen mit festgelegtem Nutzungszweck. Gewerbliche E-Scooter-Touren erfüllten diesen Zweck nicht. Daher sei die Untersagung rechtmäßig und verhältnismäßig.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann der Unternehmer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen.