
Münster, 23.09.2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Münster hat zwei Polizistinnen wegen eines Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Beamtinnen hatten im Jahr 2020 bei einem Schusswechsel in Gevelsberg den Tatort verlassen und dabei unter Beschuss geratene Kollegen zurückgelassen. Die 2. Disziplinarkammer verhängte nach nichtöffentlicher mündlicher Verhandlung am 22. September 2026 die schwerste Disziplinarmaßnahme.
Die beiden Polizistinnen waren wegen des Vorfalls bereits strafrechtlich verurteilt worden. Das Amtsgericht Schwelm hatte sie am 16. November 2021 wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen schuldig gesprochen und jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt. Die Vollstreckung der Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Auf die Berufung der Polizistinnen hin hatte das Landgericht Hagen die Freiheitsstrafen mit Urteil vom 5. Oktober 2022 auf jeweils vier Monate reduziert. Auch diese Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Die nun ergangenen disziplinarrechtlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Münster sind noch nicht rechtskräftig. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Das Gericht rechnet mit ihrer Fertigstellung innerhalb der nächsten fünf Wochen.
Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe können die Beteiligten innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.
VG Münster, Urteile vom 22.09.2026, Az. 20 K 3270/25.O und 20 K 3271/25.O






