Verwaltungsgericht setzt Mindestpreise für Mietwagen in München vorläufig außer Kraft

München, 8. Oktober 2026 (JPD) Mehrere Mietwagenunternehmen und Vermittlungsplattformen müssen sich vorläufig nicht an die von der Stadt München festgelegten Mindestbeförderungsentgelte halten. Das Verwaltungsgericht München gab fünf Eilanträgen gegen die seit Anfang Juli geltende Regelung statt.

Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts ist die zugrunde liegende Allgemeinverfügung insgesamt rechtswidrig. Die Stadt habe Mindestpreise auch für Fahrten geregelt, die teilweise außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs stattfinden.

Ohne entsprechende Vereinbarungen mit anderen Genehmigungsbehörden dürfe München nach Auffassung der Kammer grundsätzlich nur Mindestentgelte für Fahrten festlegen, die vollständig im Stadtgebiet stattfinden. Die Regelung erfasse jedoch auch Fahrten mit Start- oder Zielpunkt außerhalb Münchens sowie Strecken, die zwischen zwei Punkten im Stadtgebiet teilweise über fremdes Gebiet führen, etwa über die A 99.

Da sich die rechtswidrigen Teile nach Auffassung des Gerichts nicht sinnvoll von der übrigen Regelung abtrennen lassen, sei die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig. Auf weitere zwischen den Beteiligten umstrittene Rechtsfragen kam es nicht mehr an.

Die Beschlüsse vom 6. Oktober 2026 sind noch nicht rechtskräftig. Die Stadt München kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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