Zweifel am Wohnsitz: Gericht bestätigt vorläufigen Ausschluss eines AfD-Politikers aus Stolberger Rat

Aachen, 3. November 2026 (JPD) – Ein AfD-Mitglied darf vorerst nicht weiter an der Arbeit des Rates der Stadt Stolberg teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat einen entsprechenden Eilantrag des bei den Kommunalwahlen 2025 gewählten Ratsmitglieds mit Beschluss vom 3. November 2026 abgelehnt (Az. 7 L 822/26).

Der Stadtrat hatte am 22. September 2026 den Verlust des Ratssitzes festgestellt und den Politiker bis zur rechtskräftigen Klärung von der weiteren Ratsarbeit ausgeschlossen. Hintergrund waren Zweifel daran, ob der Antragsteller die gesetzlichen Wohnsitzvoraussetzungen für seine Wählbarkeit erfüllt hatte.

Nach Auffassung der 7. Kammer ist der Ausschluss bei summarischer Prüfung voraussichtlich rechtmäßig. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit habe vorgelegen. Zudem seien die Voraussetzungen der Wählbarkeit offenbar von Anfang an nicht erfüllt gewesen. Die Angaben des Antragstellers zu seinem Wohnsitz in Stolberg bewertete das Gericht als widersprüchlich und unglaubhaft. Insbesondere habe er unterschiedliche Darstellungen zu seiner Wohnsituation vorgetragen und Fragen zur Aufgabe einer Wohnwagennutzung nicht geklärt.

Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.

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