Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 31.12.2019 gegen 17:10 Uhr in einem Supermarkt auf der Prager Straße 1 in Dresden einen Feuerwerkskörper entzündet, den brennenden Stab in einen Korb mit zum Verkauf bestimmten Knallkörpern gesteckt und so weitere Feuerwerkskörper in Brand gesetzt zu haben, die daraufhin explodierten. Nur durch das beherzte Eingreifen eines Kunden und von Mitarbeitern des Supermarktes konnte verhindert werden, dass sich weitere Pyrotechnik entzündete und explodierte.

Mindestens neun Personen standen in unmittelbarer Nähe der Explosionen und mussten vor explodierenden Feuerwerkskörpern in Deckung gehen oder flüchten. Der Markt wurde kurzzeitig geräumt.

Es entstand durch zerstörte Pyrotechnik ein Sachschaden von etwa 200 Euro sowie durch Umsatzausfall ein Schaden von über 5.000 Euro.

Der Beschuldigte war zur Tatzeit nicht vorbestraft. Er hat sich geständig zum Tatvorwurf eingelassen. Der Beschuldigte konnte im Rahmen aufwändiger Ermittlungen – bis hin zur öffentlichen Fahndung – durch Videobilder und sogenannte „Wiedererkenner“ der Polizei identifiziert werden. Er befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden, Pressemitteilung vom 15. März 2023

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