Weil ein 64-Jähriger seinen Hund nicht angeleint haben und dann gegenüber Mitarbeitenden des Ordnungsamtes handgreiflich geworden sein soll, muss sich der Mann nun aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung verantworten.
Am 1. Mai 2023 soll der Angeschuldigte mit seinem freilaufenden Husky im Dreipfuhlpark in Dahlem spazieren gegangen sein. Als die beiden Mitarbeiter des dortigen Ordnungsamtes (35 und 51 Jahre alt) den Mann auf die Leinenpflicht ansprachen, soll dieser – wohl um sich der Kontrolle zu entziehen – in ein nahegelegenes Haus geflüchtet sein. Der 43-jährige Ordnungsamtsmitarbeiter soll das Schließen der Haustür zunächst verhindert haben, indem er einen Fuß in die Tür stellte. Daraufhin aber soll der Angeschuldigte ihn gegen die Hüfte getreten haben. Der 43-Jährige habe eine Prellung erlitten und sei elf Tage arbeitsunfähig gewesen.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 22.09.2023

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