Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das gegen „unbekannt“ geführte Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Platzen des sog. „AquaDoms“ eingestellt.
Das Gutachten zur Unglücksursache, das die Eigentümerin des “AquaDoms” in Auftrag gegeben hatte, wurde der Staatsanwaltschaft am 6. Oktober 2023 übermittelt und ausgewertet. Anhaltspunkte dafür, dass dieses unzutreffend oder lückenhaft sein könnte, haben sich dabei nicht ergeben.

Da nach Aussage des Gutachters kein Szenario, wie es zum Bersten des “AquaDoms” kam, feststellbar ist, gibt es keine weiteren Ermittlungsansätze hinsichtlich möglicher Verantwortlicher bzgl. einer Fahrlässigkeitstat.

Hinsichtlich eines vorsätzlichen Handelns hatte sich von Anfang an kein Anfangsverdacht ergeben.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 24.10.2023

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