Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Nach seiner Auslieferung aus Costa Rica muss sich ein 42-jähriger mutmaßlicher Kopf eines internationalen Online-Betrugsnetzwerks vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern wirft ihm gewerbs- und bandenmäßigen Betrug über Trading-Plattformen mit Millionenverlusten vor. Der Prozess beginnt Mitte Februar vor der Cyber-Wirtschaftsstrafkammer.
Das LSG Berlin-Brandenburg stuft Ryanair-Piloten trotz vertraglicher Konstruktionen als abhängig Beschäftigte ein. Die Zwischenschaltung von Limiteds ändert nach Ansicht des Gerichts nichts an der Eingliederung in den Flugbetrieb. Beitragsschuldnerin ist jedoch nicht die Vermittlerin, sondern gegebenenfalls Ryanair selbst.
Das Bundesamt für Justiz hat eine Verbandsklage des VZBV gegen die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH im Register veröffentlicht. Betroffene Verbraucher und kleine Unternehmen können ihre Ansprüche nun anmelden. Die Beteiligung ist bis drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung möglich.
Der BGH hat die Verurteilungen gegen Mitglieder einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe weitgehend bestätigt. Die Einordnung als kriminelle Vereinigung ist rechtlich nicht zu beanstanden. In einzelnen Punkten müssen Schuldspruch und Strafmaß jedoch neu geprüft werden.
Das VG Köln erklärt die Sicherheitsbefragung eines nigerianischen Asylbewerbers durch den Verfassungsschutz auf Malta für rechtswidrig. Die Datenerhebung verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und habe keine gesetzliche Grundlage. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Berufung zugelassen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat fünf Mitglieder der Organisation „Palestine Action Germany“ wegen eines Angriffs auf ein Unternehmen in Ulm angeklagt. Ihnen werden unter anderem Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund eine Million Euro.
Das OVG Rheinland-Pfalz hat den Eilantrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das Projekt „Maiblick Living“ in Koblenz abgelehnt. Trotz offener Fragen zu Bebauungsplan und Lärmimmissionen überwiegt das Vollzugsinteresse. Ein Baustopp kommt daher vorläufig nicht in Betracht.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Bürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Puderbach aus dem April 2025 bestätigt. Weder Social-Media-Beiträge noch Inserate im Mitteilungsblatt verletzten nach Ansicht der Richter den Grundsatz der freien Wahl. Die beanstandete Werbung sei zulässig gewesen.
Das OVG Berlin-Brandenburg untersagt „nextbike“ den weiteren Betrieb seiner Free-Floating-Mieträder auf Berlins Straßen. Ohne Sondernutzungserlaubnis dürften die rund 6.500 Fahrräder nicht im öffentlichen Raum stehen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verpflichtet die Stadt Schwerte, Presseanfragen zu Mobbingvorwürfen im Jugendamt zu beantworten. Das öffentliche Interesse an Transparenz überwiege die geltend gemachten Persönlichkeitsrechte. Die Stadt kann noch Beschwerde beim OVG NRW einlegen.
Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Unterstützer der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ in Brandenburg festnehmen lassen. Sie sollen seit 2016 Hilfsgüter und Gelder für die pro-russischen Milizen organisiert haben. Die Festnahmen erfolgen auf Grundlage von Haftbefehlen des Bundesgerichtshofs.
Das bayerische Kabinett ordnet die Führung der Generalstaatsanwaltschaften neu. Petra Strohbach wird zum 1. Februar 2026 Generalstaatsanwältin in Nürnberg, Andreas Wimmer wechselt an die Spitze der Generalstaatsanwaltschaft München. Beide gelten als erfahrene Führungskräfte der bayerischen Justiz.