Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die von der Stadt Neustadt/Weinstraße gegenüber der Veranstalterin (im Folgenden: Antragstellerin) einer für Sonntag, den 19. Mai 2024 angemeldeten Versammlung in Neustadt/Weinstraße angeordnete Auflage – Begrenzung des Einsatzes von Trommlern und Musikanten auf eine Höchstzahl von 15 Personen und Trommeln – ist rechtens. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. vom heutigen Tage hervor.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte mit Beschluss vom 19. März 2024 dem Eilantrag der Anmelderin der Versammlung „Protestcamp zum Schutz des Waldes“ gegen einen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg stattgegeben. Die hiergegen vom Polizeipräsidium eingelegte Beschwerde hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen.
Für den „Nachweis“ des Zusammenhangs zwischen einer Unterschenkelvenenthrombose und einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gegen Covid-19 genügt zwar der Beweismaßstab der Wahrscheinlichkeit. Fehlende konkurrierende Ursachen reichen aber nicht aus.
Heute werden durch das Bayerische Landeskriminalamt Objekte in Berlin und Bayern sowie auf Mallorca durchsucht und Beweismittel sichergestellt, die in der Folge ausgewertet werden.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig ist. Die Vorschrift stuft die Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als politische Beamte ein und ermöglicht damit ungeachtet ihres Status als Beamte auf Lebenszeit ihre jederzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.
Anders als Kinder (§ 48 Abs. 1 SGB VI) werden Stiefkinder über § 48 Abs. 3 SGB VI nur dann als Anspruchsberechtigte berücksichtigt, wenn sie in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren, also innerhalb der Familiengemeinschaft versorgt und betreut wurden. Dafür ist es aber nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes erforderlich, dass das Stiefkind im Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft mit dem Stiefvater wohnen muss.
Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Mai 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen den irakischen Staatsangehörigen Iyad A.-J. erhoben.
Die zum Tatzeitpunkt 19jährige Angeklagte sei in einem engen Familienverbund in einem konservativ-katholischem Wertegefüge aufgewachsen. Sie sei dann ungewollt schwanger geworden. Eine Abtreibung sei vor ihrem familiären Hintergrund für sie keine Option gewesen. Im Mai 2023 habe sie im Badezimmer des Anwesens ihrer Eltern einen Sohn lebend und gesund zur Welt gebracht. Anschließend habe sie die Spülung der Toilette so oft hintereinander betätigt, bis das darin befindliche Kind tot war.
Malte Sievers ist neuer Präsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts in Schleswig. Ihm wurde heute von Justizstaatssekretär Otto Carstens seine Ernennungsurkunde ausgehändigt. Malte Sievers wurde im März vom Richterwahlausschuss aus dem sog. Dreier-Vorschlag des Justizministeriums ausgewählt. Er tritt die Nachfolge von Achim Theis an, der Ende März in den Ruhestand getreten ist. Der 1976 in Eutin geborene
Das Landgericht Coburg hatte sich mit der Klage auf Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung wegen des misslungenen Drifts mit einem Sportwagen zu befassen.
Die Kammer hat den Hessischen Rundfunk verpflichtet, den von der Antragstellerin übermittelten Wahlwerbespot am 15. Mai 2024 um 18:10 Uhr im Hörfunkprogramm „YOU FM“ zu senden.
Wolfgang Schwürzer wurde im Jahr 1961 in Mindelstetten geboren. Nach Absolvierung bei-der juristischer Staatsexamen begann er seine richterliche Laufbahn 1991 als Richter auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Dresden mit gleichzeitigen Abordnungen an die Staatsan-waltschaft beim Landgericht München II, die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie an den Säch-sischen Landtag. Im Oktober 1993 folgte eine Zuweisung an das Amtsgericht