Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschlüssen vom 24. März 2025 (Az.: 9 ME 84/24, u. a.) die Beschwerden der Stadt Göttingen gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 3. Juli 2024, mit denen dieses den Eilanträgen mehrerer Anlieger gegen Abgabenbescheide auf Grundlage der Quartierssatzung „Weender Straße / Kornmarkt“ stattgegeben hatte (Az.: 3 B 172/24, u. a.), zurückgewiesen.
Der Präsident des Landgerichts Görlitz, Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg Stolberg, tritt mit Ablauf des 31. März 2025 in den Ruhestand.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Raunheim vom 03.08.2023, der unter anderem die Rückforderung von Provisionszahlungen gegenüber einem städtischen Eigenbetriebsleiter vorsieht, ist rechtmäßig. Er durfte daher vom Bürgermeister nicht beanstandet werden. Das hat die unter anderem für Kommunalrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt mit heute an die Beteiligten übermitteltem Urteil entschieden und die dagegen gerichtete Beanstandung des Bürgermeisters der Stadt Raunheim aufgehoben.
Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiotherapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden
Am 25. März 2025 findet auf Einladung des Präsidenten des Bundesfinanzhofs Dr. Hans-Josef Thesling der nunmehr 18. Finanzrichtertag im höchsten Gericht für Steuern und Zölle statt. Traditionsgemäß wird die Veranstaltung am Vortag der Münchner Steuerfachtagung abgehalten und dient dem fachlichen Austausch sowie der Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit.
Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und die Kriminalpolizei in Landshut vollzogen am 12.03.2025 einen Haftbefehl gegen einen 40 Jahre alten Arzt aus Waldkirchen/Niederbayern. Es geht um den Verdacht des Abrechnungsbetruges in einer noch unbekannten Anzahl von Fällen. Es soll ein Schaden von derzeit insgesamt rund 952.000,- € entstanden sein.
Der u.a. für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen mehrere auf der virtuellen Hauptversammlung der Heckler & Koch AG vom 27. August 2020 gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse unbegründet ist.
Der 13. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat aktuell entschieden, dass Auftragnehmer eines Dopingkontrollunternehmens abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, da ihre Tätigkeit inhaltlich und zeitlich maßgeblich durch die Vorgaben ihres Auftraggebers bestimmt wurde.
Im Rahmen einer Feierstunde wurde Felix Muntschick am 21.03.2025 offiziell als Direktor des Amtsgerichts Holzminden eingeführt. Zugleich wurde sein Amtsvorgänger Dr. Ralf-Peter Bayer in den Ruhestand verabschiedet. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle Stefanie Otte lobte Dr. Ralf-Peter Bayer für seinen persönlichen Einsatz und sein großes Engagement während seiner 17-jährigen Amtszeit als Direktor des Amtsgerichts Holzminden.
Nachdem die Verbraucherzentrale NRW bereits erfolgreich vor dem Landgericht München I gegen Sky geklagt hatte, ging der Fall in die nächste Instanz. Nun bestätigt das Oberlandesgericht München die Entscheidung in weiten Teilen.
Das Landgericht Hamburg hat mit David Heldmann einen neuen Vizepräsidenten. Der 47-Jährige hat gestern von Holger Schatz, Staatsrat der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, seine Ernennungsurkunde erhalten und tritt damit die Nachfolge von Birte Meyerhoff an, die Ende 2024 zur Präsidentin des Landgerichts Hamburg ernannt wurde.
Ist einem Drittstaatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden, kann er aber dorthin wegen der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der EU-Grundrechtecharta nicht zurückkehren, haben im Rahmen eines in Deutschland durchgeführten Asylverfahrens auch die Verwaltungsgerichte die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates und die Anhaltspunkte, auf denen diese Entscheidung beruht, in vollem Umfang zu berücksichtigen.