Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der Freistaat Sachsen muss derzeit keine Eisenbahnüberführung über die Staatsstraße S 156 (Ortsumgehung Berthelsdorf) herstellen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungs-gericht mit jetzt bekanntgegebenem Urteil vom 7. Januar 2025 entschieden.
Wer in allgemein zugänglichen Verzeichnissen veröffentlichte Telefonnummern von Zahnarztpraxen erhebt und speichert, um unter Nutzung dieser Daten Telefonwerbung zu betreiben, kann sich nicht auf den in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO geregelten Erlaubnistatbestand der Wahrung berechtigter Interessen berufen, sofern nicht eine zumindest mutmaßliche Einwilligung der betroffenen Zahnärzte im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG vorliegt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Am 29. Januar 2025 wird in der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden die elektronische Akte (E-Akte) eingeführt. Das bedeutet, dass fast alle ab heute neu bei der Staatsanwaltschaft Dresden oder der Polizeidirektion Dresden eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch geführt werden.
Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten wegen drei Fällen des Mordes sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es hat ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts verabreichten die beiden Angeklagten im Juli 2023 der 20 Monate alten Tochter des Angeklagten K. zwei Injektionen mit Quecksilber. Dabei kam es ihnen darauf an, dass das Kind schwer erkranken und in Siechtum verfallen würde. Auch ein Versterben des Kindes infolge der Vergiftung nahmen sie billigend in Kauf. Der Angeklagte K. handelte aus dem Motiv heraus, seiner früheren Ehefrau – der Mutter der gemeinsamen Tochter – dadurch schweres seelisches Leid zuzufügen und sich auf diese Weise an ihr dafür zu rächen, dass sie sich kurz nach der Geburt des Kindes von ihm getrennt hatte.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am Silvesterabend gegen 18:30 Uhr eine Feuerwerksrakete gezielt in die Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Treptower Straße in Neukölln geschossen zu haben. Die Rakete traf das Fenster der Wohnung im dritten Obergeschoss und zerstörte es. Der Angeschuldigte soll die Tat mit seinem Mobiltelefon gefilmt und auf seinem Social-Media-Kanal verbreitet haben.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde von 22 Unternehmen der Versicherungswirtschaft nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Klagen des in der Bürgermeisterwahl vom 28. April 2024 gewählten Bewerbers gegen die Ungültigerklärung seiner Wahl durch das Landratsamt Freudenstadt haben keinen Erfolg.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Itzehoe tötete der Angeklagte am 25. Januar 2023 mit einem Messer absichtlich zwei junge Mitreisende im Regionalexpress auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg, während der Zug in den Bahnhof Brokstedt einfuhr.
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner – bereits vorhandenen und neu hinzukommenden – Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Ein solches Begehren kann nicht auf eine von den Gerichten – im Weg der gesetzesvertretenden Rechtsfortbildung – vorzunehmende Ausgestaltung der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit gestützt werden.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt.
Der unter anderem für das Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf der Grundlage einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, welche Umstände für die Beurteilung der Frage maßgeblich sind, ob ein Reisender, der vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückgetreten ist, von der Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gemäß § 651h Abs. 3 BGB befreit ist.