Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der 2. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat heute entschieden, dass die Festsetzung der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) im Baunutzungsplan 1958/1960 in einem Gebiet von Moabit, das unter anderem Teile des Beussel-, Arminius- und des Stephankiezes sowie der Zillesiedlung umfasst, funktionslos geworden ist.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage einer Grundstücksnachbarin gegen eine der Ortsgemeinde Schoden erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung eines Freizeitgebäudes, zum Neubau eines Gastronomiegebäudes sowie zur Umnutzung eines Gebäudes im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freizeitgelände Saarufer“ in Schoden abgewiesen.
Die Große Jugendkammer des Landgerichts Würzburg lehnte mit Beschluss vom 26.03.2025 die Übernahme des Verfahrens ab. Zwar sei nach Ansicht der Kammer eine Hauptverhandlung zu erwarten, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und den üblichen Rahmen einer Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht überschreiten würde. Aus Sicht der Großen Jugendkammer sei dies jedoch nicht ausreichend, um einen besonderen Umfang anzunehmen.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten und die – zu seinen Gunsten eingelegte – Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 14. Februar 2024 aufgehoben.
Die AfD begehrte die Anordnung einer Nachzahlung von Globalzuschüssen an die Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021. Der Antrag blieb erfolglos. Die von der Antragstellerin begehrte Anordnung stellte eine im Rahmen einer Vollstreckungsanordnung gemäß § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz unzulässige Erweiterung der zu vollstreckenden Sachentscheidung dar.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über das wirtschaftliche Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien entschieden. Werden Aktien zur Sicherheit übereignet, sind sie steuerlich ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber und Sicherungsnehmer zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte (insbesondere Veräußerung und Ausübung von Stimmrechten) rechtlich und tatsächlich unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann (Urteil vom 13.11.2024 – I R 3/21).
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.
Wolfgang Neuerer tritt zum 1. April 2025 das Amt des Vizepräsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts an. Er folgt auf Jürgen Michels, der über 14 Jahre das Vizepräsidenten-Amt innehatte und nun in den Ruhestand geht.
Für Rechtsschutzbegehren, welche auf die gerichtliche Überprüfung eines sog. schlichten Parlamentsbeschlusses gerichtet sind, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet. Ausschließlich zuständig ist in solchen Fällen die Verfassungsgerichtsbarkeit. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Pensionsaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können nach derzeitiger Rechtlage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Die pauschale Werbung mit Klimaschutz ist irreführend und unzulässig. Der beklagte Sportartikelhersteller hatte in seiner Werbung nicht ausreichend dar-gestellt, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden soll. Weil damit der unzutreffende Eindruck erweckt wurde, dass dies allein durch Emissionsreduzierungen erfolgt, wurde das Unternehmen zur Unterlassung der entsprechenden Aussage verurteilt.
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz zurückgewiesen. Richterin Wallrabenstein hat sich der Senatsmehrheit im Ergebnis angeschlossen, jedoch hinsichtlich der Begründung ein Sondervotum verfasst.