Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tag die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die teilweise Sperrung der Bergstraße in Bad Iburg durch eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landkreises Osnabrück vom 10. Januar 2025angeordnet. Die Behörde wurde einstweilen verpflichtet, unverzüglich die betreffenden Verkehrsschilder zu entfernen oder unkenntlich zu machen und die Schranken zu öffnen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) muss Zugang zu Aufzeichnungen von SMS gewähren, die Bundesminister a.D. Lindner und der Vorstandsvorsitzende der Porsche AG im Juni und Juli 2022 ausgetauscht haben. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Der Kläger beantragte im August 2022 beim BMF Informationszugang zu den SMS mit der Begründung, sie beträfen Verhandlungen auf EU-Ebene zum Verbot von Verbrennermotoren und zu sog. E-Fuels; er wolle den diesbezüglichen Einfluss von Lobbyakteuren untersuchen.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Dem Begriff der Hecke im Sinne der Landesnachbargesetze ist eine Höhenbegrenzung nicht immanent.
Bei der deutschen Regelaltersrente können in Österreich zurückgelegte Kindererziehungszeiten auch dann rentensteigernd berücksichtigt werden, wenn die Zeiten in Österreich zwar grundsätzlich anerkannt werden, dort wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit aber im konkreten Einzelfall nicht zu einer Rentengewährung führen. Dies hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 27. März 2025 entschieden.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 25. März 2025 die Klagen zweier Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt sowie eines ehemaligen Mitglieds der AfD Sachsen-Anhalt gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgewiesen.
Besteht gegen die Eltern eines Auszubildenden ein Schadensersatzanspruch des Förderungsamtes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wegen zu Unrecht gewährter Förderung, kann ein Mitverschulden des Förderungsamtes bei der Bearbeitung des Antrags diesen Anspruch mindern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.
Die Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg vom 1. November 2023 für die Errichtung und den Betrieb eines landgebundenen Flüssiggas (LNG)-Terminals einschließlich zweier Lagertanks in Stade („Hanseatic Energy Hub“) an der Unterelbe ist nicht zu beanstanden. Das hat das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Münster, einem Krankenhaus im Kreis Steinfurt ab dem 1. April 2025 die Leistungsgruppen Revision Hüftendoprothese (14.3) und Revision Knieendoprothese (14.4) nicht zuzuweisen, ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gegen die Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 gerichteten Eilverfahren entschieden.
Die Geschäftslage des Oberverwaltungsgerichts habe sich im abgelaufenen Jahr als stabil erwiesen. So hätten sich die Eingänge und Erledigungen jeweils leicht erhöht. Im Gegensatz dazu sei bei den vier Verwaltungsgerichten ein zum Teil extremer Anstieg der neu eingegangenen Verfahren zu verzeichnen gewesen, der in bedeutendem Umfang auf die größere Zahl von asylrechtlichen Streitigkeiten zurückzuführen sei.
Die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung Münster, nach der es einem Krankenhaus im Kreis Coesfeld ab dem 1. April 2025 untersagt ist, tiefe Rektumeingriffe (Leistungsgruppe 16.5) vorzunehmen, ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Das hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gegen die Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 gerichteten Eilverfahren entschieden.
Der 2. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat heute entschieden, dass die Festsetzung der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) im Baunutzungsplan 1958/1960 in einem Gebiet von Moabit, das unter anderem Teile des Beussel-, Arminius- und des Stephankiezes sowie der Zillesiedlung umfasst, funktionslos geworden ist.