Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.
Die Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg vom 1. November 2023 für die Errichtung und den Betrieb eines landgebundenen Flüssiggas (LNG)-Terminals einschließlich zweier Lagertanks in Stade („Hanseatic Energy Hub“) an der Unterelbe ist nicht zu beanstanden. Das hat das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Münster, einem Krankenhaus im Kreis Steinfurt ab dem 1. April 2025 die Leistungsgruppen Revision Hüftendoprothese (14.3) und Revision Knieendoprothese (14.4) nicht zuzuweisen, ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gegen die Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 gerichteten Eilverfahren entschieden.
Die Geschäftslage des Oberverwaltungsgerichts habe sich im abgelaufenen Jahr als stabil erwiesen. So hätten sich die Eingänge und Erledigungen jeweils leicht erhöht. Im Gegensatz dazu sei bei den vier Verwaltungsgerichten ein zum Teil extremer Anstieg der neu eingegangenen Verfahren zu verzeichnen gewesen, der in bedeutendem Umfang auf die größere Zahl von asylrechtlichen Streitigkeiten zurückzuführen sei.
Die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung Münster, nach der es einem Krankenhaus im Kreis Coesfeld ab dem 1. April 2025 untersagt ist, tiefe Rektumeingriffe (Leistungsgruppe 16.5) vorzunehmen, ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Das hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gegen die Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 gerichteten Eilverfahren entschieden.
Der 2. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat heute entschieden, dass die Festsetzung der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) im Baunutzungsplan 1958/1960 in einem Gebiet von Moabit, das unter anderem Teile des Beussel-, Arminius- und des Stephankiezes sowie der Zillesiedlung umfasst, funktionslos geworden ist.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage einer Grundstücksnachbarin gegen eine der Ortsgemeinde Schoden erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung eines Freizeitgebäudes, zum Neubau eines Gastronomiegebäudes sowie zur Umnutzung eines Gebäudes im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freizeitgelände Saarufer“ in Schoden abgewiesen.
Die Große Jugendkammer des Landgerichts Würzburg lehnte mit Beschluss vom 26.03.2025 die Übernahme des Verfahrens ab. Zwar sei nach Ansicht der Kammer eine Hauptverhandlung zu erwarten, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und den üblichen Rahmen einer Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht überschreiten würde. Aus Sicht der Großen Jugendkammer sei dies jedoch nicht ausreichend, um einen besonderen Umfang anzunehmen.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten und die – zu seinen Gunsten eingelegte – Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 14. Februar 2024 aufgehoben.
Die AfD begehrte die Anordnung einer Nachzahlung von Globalzuschüssen an die Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021. Der Antrag blieb erfolglos. Die von der Antragstellerin begehrte Anordnung stellte eine im Rahmen einer Vollstreckungsanordnung gemäß § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz unzulässige Erweiterung der zu vollstreckenden Sachentscheidung dar.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über das wirtschaftliche Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien entschieden. Werden Aktien zur Sicherheit übereignet, sind sie steuerlich ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber und Sicherungsnehmer zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte (insbesondere Veräußerung und Ausübung von Stimmrechten) rechtlich und tatsächlich unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann (Urteil vom 13.11.2024 – I R 3/21).
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.