Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 20.03.2025 die Klage von zwei Reisenden abgewiesen, die ihren Hinflug verpassten, weil dieser von einem anderen Gate startete als auf der Bordkarte angezeigt. Es läge insoweit weder ein Mangel der Reise selbst vor, noch seien andere Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters erkennbar.
Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat der Berufung eines Getränkeherstellers stattgegeben und die beklagte Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ verpflichtet festzustellen, dass die Glasflaschen des Getränks „PriSecco Cuvée Nr. 11 unreifer Apfel/Eichenlaub“ nicht der Pfandpflicht unterliegen.
Gefördert und unterstützt durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat das renommierte Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) den Umgang insbesondere des bayerischen Justizministeriums mit seiner NS-Vergangenheit nach 1945 untersucht. Das Ergebnis der 2018 durch den ehemaligen Justizminister Winfried Bausback initiierten Studie der Autorin Dr. Ana Lena Werner ist unter dem Titel „Landesjustiz und NS-Vergangenheit – Justizbilder und Verwaltungspraxis im bayerischen Justizministerium in der Nachkriegszeit“ im Wissenschaftsverlag De Gruyter erschienen.
Im Rahmen eines Besuchs bei den Staatsanwaltschaften Heidelberg und Mannheim am heutigen Montag (31. März 2025) konnte sich die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL vom Fortschritt der Einführung der elektronischen Strafakte (eStrafakte) überzeugen.
Der Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat Andreas Vitek am Montag, 31. März 2025, in Düsseldorf die Ernennungsurkunde als neuer Präsident des Landgerichts Kleve ausgehändigt. Der 54-jährige Jurist folgt damit auf Katrin Jungclaus, die zum 1. Januar 2025 zur Präsidentin des Landgerichts Köln ernannt wurde. Andreas Vitek begann seine Laufbahn im Jahr 2004 im
Das Verwaltungsgericht Dresden gab mit Beschluss vom 28. März 2025 dem gerichtlichen Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen die vom Landratsamt Bautzen am 11. März 2025 – unter Anordnung des Sofortvollzugs – erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung „zur letalen Entnahme eines Tieres der Tierart Wolf“ statt (Az. 3 L 316/25). Der Abschuss eines Wolfs aus dem „Rlbitzer Rudel“ in der sächsischen Oberlausitz ist damit nicht (mehr) zulässig.
Der Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat Christian Petlalski am Montag, 31. März 2025, in Düsseldorf die Ernennungsurkunde als neuer Leitender Oberstaatsanwalt in Dortmund ausgehändigt. Der 60-jährige Jurist folgt damit auf Volker Schmerfeld-Tophof, der zum 1. November 2022 in den Ruhestand getreten ist.
Die rheinland-pfälzische Justiz befindet sich bei der Einführung der elektronischen Akte (eAkte) an allen Gerichten des Landes auf der Zielgeraden. Nachdem bereits seit September 2024 sämtliche Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der eAkte arbeiten, gelang mit der heutigen Einführung am Sozialgericht Speyer nun auch der Umstieg an allen Fachgerichten – und das bereits neun Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist am 31. Dezember 2025.
Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute unter Vorsitz von Manuela Haußmann einen 27 oder 28 Jahre alten irakischen Staatsangehörigen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Einbeziehung einer 2024 verhängten Geldstrafe zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 1 Woche und zu der weiteren Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff wird mit Ablauf des 31. März 2025 in den Ruhestand treten.
Aus Gründen des Denkmalschutzes dürfen die von einem der so genannten Zuckerbäckerbauten am Strausberger Platz herabfallenden Fliesen nicht mit Schrauben an der Gebäudefassade befestigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Stützt sich die Berichterstattung über rechtsextremistische Inhalte eines Chatverlaufs einer namentlich benannten Person auf eine von einem Hacker erstellte sog. html-Datei, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig geprüft werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit heute veröffentlichter Entscheidung die Beklagten zum Unterlassen verurteilt, da sie nicht nachgewiesen haben, dass die Chat-Inhalte tatsächlich vom Kläger stammten.