Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat mit Urteil vom 3. Juni 2025 (XI ZR 45/24) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage über die Voraussetzungen und über die Verjährung von Verbraucheransprüchen auf Rückzahlung von Kontoführungsentgelten entschieden.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. Dies hat Das Bundesarbeitsgericht mir Urteil vom 3. Juni 2025 entschieden.
Mit Urteil vom 28.05.2025 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Geschäftsinhaber der Göttinger Innenstadt gegen eine den beigeladenen Verkehrsbetrieben für die Fußgängerzone erteilte Ausnahmegenehmigung gewendet hatte (Az. 1 A 2/23).
Eine nach dem Recht des US-Bundesstaates Utah von Deutschland aus per Videotelefonie geschlossene Ehe eines Türken und einer Bulgarin ist – trotz Anerkennung der Ehe in Bulgarien – in Deutschland unwirksam. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestelltem Urteil entschieden und damit die Klage des Türken gegen die Androhung der Abschiebung in die Türkei und auf Erteilung einer Aufenthaltskarte als Ehegatte einer EU-Bürgerin abgewiesen.
Das Landgericht Limburg a.d. Lahn hat in einem Strafprozess gegen insgesamt fünf Angeklagte einen der Angeklagten wegen Mordes und die Mitangeklagte unter anderem wegen Anstiftung zum Mord zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
Am Nachmittag des 7. Mai 2024 griff der Beschuldigte krankheitsbedingt die Berliner Senatorin Giffey in einer Bibliothek an. Von hinten schleuderte er ihr im Vorbeigehen einen mitgeführten Stoffbeutel, in dem sich ein fester kantiger Gegenstand befand, kraftvoll und zielgerichtet gegen den Hinterkopf. Die hiervon völlig überraschte Geschädigte wurde an Nacken und Hinterkopf getroffen und sackte kurz in sich zusammen.
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verurteilte heute unter dem Vorsitz von Dr. Hannes Breucker einen jetzt 33-jährigen syrischen Staatsangehörigen unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung zwangsweise Überführung mit Todesfolge, Folter und Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen gegen Personen und gegen Eigentum zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe.
Weil er eigenmächtig gegen sogenannte Hütchenspieler in Berlin-Mitte vorgegangen sein soll, muss sich ein mittlerweile 34 Jahre alter Mann nun vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn Anklage wegen Amtsanmaßung erhoben.
Die Bundesrepublik Deutschland warf dem Bundespolizisten in der Disziplinarklageschrift vor, eine unrechtmäßige Nebentätigkeit in einem kriminellen Sicherheitsdienst ausgeübt zu haben, der u.a. durch massive Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben aufgefallen war. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe der Beklagte auch personenbezogene Daten in polizeilichenInformationssystemen abgefragt und diese an den früheren Geschäftsführer des Sicherheitsdienstes weitergeleitet.
Am Kammergericht wurde von der niederländischen gemeinnützigen Stiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) neben der Klage gegen „X“ auch eine Klage gegen das soziale Netzwerk „TikTok“ eingereicht, mit der die Zahlung von Schadensersatz an zum Klageregister angemeldete Verbraucher*innen gefordert wird.
Die Partei BSW machte in beiden Verfahren eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit geltend. Der Bundestag habe es zum einen zu Unrecht unterlassen, einen Rechtsbehelf einzuführen, mithilfe dessen bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit dieses Ergebnisses eine umgehende Neuauszählung der Stimmen verlangt werden kann. Er sei zum anderen verpflichtet gewesen, im Bundeswahlgesetz eine andere als die bestehende Regelung der Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln vorzusehen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Klage der Deutschen Welle gegen ihren ehemaligen Programmdirektor Multimedia Global auf Rückzahlung von vor Beginn der Altersrente bezogenen Ruhegeldern abgewiesen und seiner Widerklage auf weitere Zahlungen stattgegeben. Der Anspruch auf Zahlung der Ruhegelder folge aus dem Dienstvertrag, eine Sittenwidrigkeit der Vereinbarung bestehe nicht. Ein Anspruch der Deutschen Welle auf Rückzahlung bereits gezahlter Ruhegelder sei verwirkt.